Ich würde an Deiner Stelle also versuchen, über die Internetseiten des Kreises oder des Landes nähere Informationen zu erhalten, was in Deinem Bundesland gilt.
Hi, Gerd
Herzlichen Dank für die Antwort.
Das hab' ich schon versucht. Da ist nur von "geringer Menge zum eigenen Bedarf" die Rede, aber ich finde nirgendwo eine konkrete Angabe, was unter geringer Menge zu verstehen ist. Da das Saarland aber oft Landesgesetze u. Bestimmungen von NRW übernimmt, gehe ich mal davon aus, dass man die 2 Kilo auch hier als Richtlinie nehmen kann.
Gruß, Josef
Nachtrag:
Egal, nach welchen Gesichtspunkten ich im Netz recherchiere, die einzige konkrete Mengenangabe finde ich nur beim Landkreis Euskirchen. Sonst heißt es überall: in geringen Mengen zum Eigenbedarf.
