Liebe Claudia,
"Was sind Großpilze" - eine interessante Fragestellung!
Dass es dazu verschiedene Ansichten gibt, wurde ja bereits geschrieben.
Im Rahmen der Mitarbeit an einer "Roten Liste der Großpilze Deutschlands" erhielt ich 2007 zu der Thematik folgende Mitteilung von Peter Otto,
einem der damaligen Mitarbeiter des DGfM-Beirates "Rote Liste".
Ich füge dieses Schreiben an dieser Stelle ungekürzt an. Vielleicht wird ja dann einiges klarer.
"Anmerkungen zur neuen Roten Liste der GroßpilzeWas unter einem Großpilz verstanden wird, steht leider nicht in der Roten Liste von Benkert et al. (1992). Da u.a. Saccobolus-Arten enthalten sind, wurden Arten berücksichtigt, deren Fruchtkörper i.d. R. deutlich kleiner als 1 mm sind. Dies sind unüblich kleine "Großpilze". Bei M. Lüderitz (2001), Die Großpilze Schleswig-Holsteins, gibt es sogar Großpilze, die kleiner als 0,5 mm sind (u.a. Protoventuria). Es stellt sich die Frage, wo sollte für eine neue Rote Liste sinnvollerweise die Grenze gesetzt werden?
Zunächst weitere Blicke in die Literatur:Dem mathematischen Problem geht beispielsweise H. Kreisel (1986), Handbuch für Pilzfreunde, wie folgt aus dem Weg: Großpilze erreichen "makroskopische Dimensionen" (meint damit u.a. "die größeren Helotiales").
Beliebt ist die Formulierung, dass man Fruchtkörper der Großpilze mit dem unbewaffneten oder sichtkorrigierten Auge (Brillenträger) erkennen kann (ich füge da gern hinzu „bei aufrechter Körperhaltung“). Ich kann z.B. auf 2 m Entfernung orangefarbene Fruchtkörper von etwa 1 mm Größe (z.B. Octospora) auf gut kontrastierendem Boden klar erkennen. Hingegen kann ich nahezu farblose, deutlich größere Fruchtkörper (z.B. Mollisia) insbesondere auf stärker zersetztem und strukturiertem Holz bereits aus 1 m nicht mehr eindeutig wahrnehmen. Man müsste also eine farben- und untergrundabhängige Differenzierung vornehmen. Weitere, das Problem darstellende Anmerkungen spare ich mir.
Die Mutigen geben numerische Größen an. In diesem Falle liegen die Werte für Großpilze immer über 1 Millimeter. Bei Gärdenfors (2000), Rote Liste Schweden, steht z.B. „larger than ca. 1 mm“. Bei Wöldecke (1995), Rote Liste Niedersachsen, findet man: „Fast alle Großpilze sind über 3 mm groß.“ Bei Dörfelt und Jetschke (2001), Wörterbuch der Mycologie, ist formuliert: „Als Makromyceten werden Pilze mit Fruchtkörpern angesehen, die in irgendeiner Ausdehnung im Schnitt 5 mm überschreiten“.
Nach Erörterung des Problems im DGfM-Beirat „Rote Liste“ wird folgendes festgelegt:
Großpilze sind Arten, deren Fruchtkörper, Stromata oder Plectenchyme im Zustand der Sporulation in ihrer größten Ausdehnung eine durchschnittliche Größe von wenigstens 2 mm (≥ 2 mm) erreichen.
Aus dieser Festlegung ergibt sich, dass bestimmte Gattungen der Ascomyceten Groß- und Kleinpilze enthalten, z.B. Ascobolus, Lamprospora. Nur die Großpilze kommen für die neue Rote Liste in Frage, und die Kleinpilze wären aus der Vorschlagsliste zu streichen.Ich kann nachfühlen, dass die Festlegung Einigen dogmatisch erscheint und Bedauern hervorruft. Trotzdem bitte ich um Akzeptanz und gebe zu bedenken, dass wir nachvollziehbare und konsequent angewendete Einstufungskriterien brauchen, damit die neue Rote Liste im behördlichen Naturschutz die gewünschte Anerkennung findet.
Leipzig, den 21. 02. 2007 Peter Otto für den DGfM-Beirat"
Hintergrund meiner Frage ist, dass ich gelegentlich gefragt werde, wie viele "Pilze" es gibt...
In der Diskussion las ich vor einigen Jahren noch etwas von 4000 oder 6000 Pilzen, inzwischen werden 10.000 genannt. Myxomyceten sind ja teilweise sehr gut mit bloßem Auge erkennbar, also tauchen sie sicher summarisch in den 10.000 Arten auf. Oder doch nicht?
Ich denke, dass man in Deutschland von 10.000 Arten ausgehen kann.
Auf der DGfM-Seite findet man unter "Rote Liste" dazu und zum Begriff der Großpilze folgendes:
"Die zweiteilige Gesamtartenliste enthält insgesamt 9.259 Pilztaxa (5.100 Ständerpilz- und 4.159 Schlauchpilztaxa). Von ihnen werden ausschließlich „Großpilze“ (5.044 Ständerpilz- und 1.118 Schlauchpilztaxa, also zusammen 6.162 Taxa, inkl. Neomyzeten) bewertet. Mit dem Begriff Großpilze sind im Allgemeinen Pilze gemeint, deren Fruchtkörper ohne optische Hilfsmittel im Gelände gut erkennbar sind. Dies ist abhängig von Färbung und Pilzstruktur in der Regel bei einer Größe von 1–5 mm der Fall.Aus der Bearbeitung ausgeschlossen wurden Pilze, die ausschließlich Nebenfruchtformen bilden oder die in separaten Roten Listen behandelt werden sollen, wie die phytoparasitischen Kleinpilze, oder bereits wurden, wie die flechtenbildenden bzw. -bewohnenden Pilze und die Myxomyceten. (SCHNITTLER et al. 2011, WIRTH et al. 2011)."
Alles klar soweit?
LG, Nobi