Alles anzeigenHallo nochn Pilz et al,
weil mich das Ganze einerseits beschäftigt und andererseits auch ein wenig nervt (weil ich die Spitzfindigkeiten für und wider die einzelnem Fragen meist nicht nachvollziehen kann). Ich glaube ein kompetenter und geprüfter PSV oder Pilzberater (Benennung ist mir in dem Fall egal) kann und sollte nicht einzelne Landesgesetze und deren Auslegung kennen müssen. Natürlich wird sich jeder PSV im wirklichen Leben trotzdem mit Naturschutzaspekten auseinandersetzen (müssen).
Um mich wieder mal in die Nesseln zu setzen, versuche ich meine persönlichen Anforderung an einen Pilzkenner zu priorisieren (unabhängig von der jeweiligen Bezeichnung) und gnadenlos zu simplifizieren:
Priority 1
100% sichere "Korbkontrolle", d.h. alles was freigegeben wird, ist unbedenklich. (Auf mögliche allergische/individuelle Unverträglichkeiten sollte man trotzdem immer hinweisen)
P 2
in case of an emergency: wie fordere ich schnellstmöglich kompetente Hilfe an.
Alle anderen Zielsetzungen sind m. E. völlig untergeordnet für die Kompetenz eines PSV.
Freue mich auf Eure Kommentare,
Grüßle
RudiS
Hi,
leider ist es nicht so einfach. Pilzsachverständiger und Pilzberater sind 2 Paar Schuhe, zumindest in der BMG. Da gibts auch Unterschiede in den Kompetenzen.
Und auch bei der DGfM gibts neben der Korbkontrolle auch noch ein paar mehr Kompetenzen, die ein PSV können muss/sollte. Durchführung von Lehrwanderungen z.B. Wissen um den Naturschutz und Pilzschutz, so dass er/sie Ratsuchende auch dahingehend sensibilisieren kann und auch das Wissen um küchentechnische Zubereitungsformen von Pilzen. Wichtig ist auch die soziale Kompetenz gegenüber Ratsuchenden. Das sind zumindest auch Lernziele, zu vermittelnde Dinge, die ein PSV können muss, die weit über die einfache Korbkontrolle hinausgehen. Noch was Rudi 100%ige Sicherheit gibt es nicht. Schon allein das Thema individuelle Unverräglichkeiten sorgt dafür, dass es keine 100%ige Sicherheit geben kann.
Dein "Case of emergency". Was meinst du damit? Krankenhausdiagnositk, Untersuchung von Putzresten, Untersuchung von Erbrochenem usw. muss ein PSV der DGfM nicht können. Er/Sie kann sich das aneignen und anbieten. Das geschieht aber freiwillig...
l.g.
Stefan
