Pilze verkaufen

Es gibt 52 Antworten in diesem Thema, welches 72.713 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Tribun.

  • Hallo,


    mein Vater hat einige Steinpilze gefunden. Wie sieht denn das mit (nicht gewerblichem) Verkauf aus? Wie sind gerade die Marktpreise für frische Pilze (z. B. Viktualienmarkt)? Im Internet hab ich nur was über getrocknete Pilze gefunden.


    Grüße

  • Gewerblich ist man ab dem ersten Moment, wo man etwas in Besitz bringt mit der Absicht, es weiterzuverkaufen.
    Hat dein alter Herr die Pilze also bereits mit der Absicht gepflückt, sie zu verkaufen...


    Im Übrigen reden wir von Steinpilzen und nicht von Trüffeln. Vielleicht gibts ne Schachtel Kippen. Wenn denn der Händler sich gut genug mit der Materie auskennt, um von einem Laien den Fund anzunehmen, an Statt von seinen üblichen (zuverlässigen) Lieferanten.

    Gruß,
    Marion


    Nein, ich esse meine Pilze nicht! :gklimper:
    Aber was essen meine Pilze? :gkopfkratz:

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  • Hallo Lutz,


    Heimische Steinpilze stehen unter Schutz (Bundesartenschutzgesetz) und dürfen daher ohne Sondergenehmigung nicht gehandelt werden. Zum eigenen Verbraucht darf aber gesammelt werden, sofern man sich an die lokalen Sammelbeschränkungen hält.


    Grüßle
    Juergen

  • @ vogti: Wieso gleich so böse? Wir essen die Pilze natürlich selber, manchmal werden auch welche verschenkt.
    @ MArionS: Die Idee mit dem Verkaufen kam von mir. Mein Vater ist von Herzen Sammler. Wenn man mal ein oder zwei Kilo verkauft ist das für mich nicht gewerblich. Ne Schachtel Kippen scheint mir nicht Ernst gemeint, wenn ich sehe, wieviel Benzin teilweise verfahren wird, um an die Plätze zu gelangen. Und die Zeit und Arbeit zum Sammeln und Putzen ist ja nicht gerade wenig. Auf dem Viktualienmarkt werden die Preise natürlich sehr hoch sein, denke so an die 8 € für 100 g frische deutsche?


    @ Der Juergen: Hab mich mal über das BNatSchG informiert und da steht natürlich, daß Verkauf strafbar wäre. Aber die Definition über das Sammeln ist ja mehr als schwammig:


    ... soweit sie in geringen Mengen für den eigenen Bedarf ...


    Was sind geringe Mengen. Einige Mitglieder berichten ja über tolle Funde von Eierschwammerl (4 kg), ist das nun gering? Die einen wären froh, wenn sie das finden würden und für andere ist das wieder wenig.


    Die Strafe bis 10.000 € für einen Verstoß dagegen wäre allerdings nicht witzig. Man stelle sich vor, man kommt mit seinem Körbchen beim Förster vorbei und der meint dann, das sei aber keine geringe Menge...
    Gab es da schon Fälle?

  • Hallo Hexenopa und Lutz,


    den Wortlaut im BundesNaturschutzGesetz kenne ich jetzt nicht genau, aber in den Landes-Waldgesetzen dürfte das präzisiert sein. In bekannten Pilzsammelgebieten müsste man sich vor Ort kundig machen oder per Internet. Meiner Erinnerung nach gilt für Baden-Württemberg allgemein ein Sammelgewicht von 1 kg pro Person und Tag, und das gilt nicht nur für Pilze, sondern Beeren und andere wilde Früchte. Man darf sogar Reisig sammeln.



    Du wirst auch keinen (seriösen) Markthändler finden, der Dir die Steinis abkauft, ebensolches gilt für Gastronomen, denn die müssten bei einer Kontrolle einen Herkunftnachweis erbringen können, den Du ihnen nicht ausstellen kannst.


    *g* ich bin überzeugt, dass ein gut Teil der frischen Steinpilze, die in der Gastronomie verarbeitet werden, aus solchen "Nebenerwebs - Quellen" stammen, wenn auch über den Umweg des Gemüsehändlers von nebenan. In Deutschland gibt es nur sehr wenige Firmen (Traditionelle Familienbetriebe), der frische Steinpilze aus Deutschland sammeln und vertreiben dürfen, aber in fast jedem Restaurant gibts zur Saison Steinpilze ...


    Grüßle
    Juergen

  • Hallo Hexenope,


    mein Grinsen (*g*) bezog sich auf Dein "seriöser Markthändler/Gastronom", die es wohl im bekannten Teil des Universums kaum geben dürfte. Natürlich darf mit Steinpilzen, die selbst gesammelt wurden, nicht gehandelt werden; die Gesetzeslage ist klar. Meine private, unmaßgebliche Meinung: Ich esse beim Gastronomen lieber Steinpilze aus eben diesen heimischen Nebenerwerbs-Quellen, als eingeführte alte Schlappen aus Südafrika.


    Grüßle
    Juergen

  • Bin ja ein bekannter "Dealer" und darf daher auf den Thread antworten.


    Marktübliche Einkaufspreise der Händler in Wien, Salzburg und München lieben bei:


    Pfifferlingen (je nach Qualität) zwischen 7 und 10 Euro,
    bei Steinpilzen (ebenfalls nach Qualität) zwischen 15 und 19 Euro.


    Ware aus dem Ostblock wird ca. um die Hälfte eingekauft, ist aber bei der Gastronomie (Endkunde) nicht sehr beliebt (Handelsklasse 3 abwärts). Ware z.B. aus Österreich und Bayern wird fast grundsätzlich in der Handelsklasse 1 geführt.


    Spannend, aber sehr riskant (strenge Kontrollen) ist der Markt in Italien. Italiener lieben Funghi, und bezahlen im Einkauf ca. das 10 Fache der DACH Region. Dieses Business ist aber keinesfalls zu empfehlen. Ragazzi Italiani (guardia finanza) straft Vergehen gegen das Gesetz mit bis zu € 25.000,-- - und - die wollen die Strafe in BAR - das Auto wird sofort beschlagnahmt :(


    Grüsse
    der Pilzdealer[hr]
    'Sorry - Preise jeweils pro Kilo!

  • Wenn man mal ein oder zwei Kilo verkauft ist das für mich nicht gewerblich.


    Das denken viele, es ist aber so. Man ist gewerblich ab dem ersten Mal. Das In-Besitz-bringen für den Verkauf macht das Ganze sofort gewerblich. Eine Nachhaltigkeit (also: immer wieder) wäre ein weiteres Indiz. Ich vermute, es wird das Ganze auch noch verkomplizieren, dass es Lebensmittel sind.


    Vielleicht liege ich mit "ner Schachtel Kippen" falsch, da ich den Markt nicht kenne. Die Endpreise auf dem Viktualienmarkt mögen verlockend sein, aber was meinst du, wieviel davon denn der Zwischenhändler kriegt? Und ich gehe davon aus, dass es für schwarz gesammelte Ware gleich nochmal weniger gibt.
    Ich habe einen Onlineshop für Spielzeug, und wenn ich mir so ansehe, was von dem marktüblichen Endpreis für meinen Lieferanten abfällt...

    Gruß,
    Marion


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  • schönen guten Tag zusammen ich bin relativ neu hier im Forum.


    Ich bin schon als Kind mit meinem Opa jede Woche in den Wald zum Pilze sammeln daher kenne ich viele Stellen wo es in guten Jahren Massenhaft Fichtensteinpilze, Rotkappen, Birkenpilze, Braunkappen, Blutreizker usw gibt.


    Damals als kleiner junge gab es Steinpilze Massenhaft und jeder zweite oder dritte der dort sammelte hat seinen Sammelüberschuss an Gastronomiebetribe verkauft.
    In der Ortschaft meines Opas gab es sogar mal eine Sammelstation wo man die gesammelten Steinpilze abgeben konnte.


    Ich selbst bin Koch von Beruf und arbeite in gutem Hause wo ich sage lieber frische heimische Fichtensteinpilze von privaten Sammlern als Mischware vom Gemüsehändler wobei bei letzterem der Preiß für Steinpilze Handelsklasse 1 bei 19,50 pro Kilo lag kommende Woche soll der Preiß fallen.


    Ich kenne den Gesetzestext wörtlich hier mal ein kleiner Auszug:
    § 2 Ausnahmen
    (1) Die Verbote des § 44 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Bundesnaturschutzgesetzes gelten nicht für Pilze der nachstehend aufgeführten Arten, soweit sie in geringen Mengen für den eigenen Bedarf der Natur entnommen werden:
    Boletus edulis Steinpilz
    Cantharellus spp. Pfifferling - alle heimischen Arten
    Gomphus clavatus Schweinsohr
    Lactarius volemus Brätling
    Leccinum spp. Birkenpilz und Rotkappe - alle heimischen Arten
    Morchella spp. Morchel - alle heimischen Arten
    Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann im Einzelfall für die in Satz 1 genannten Pilze weitergehende Ausnahmen von den dort genannten Verboten zulassen, solange und soweit die Erhaltung der betreffenden Arten landesweit oder in bestimmten Landesteilen nicht gefährdet ist.


    Geringe Mengen für den eigenen Bedarf was soll denn das heißen?
    also ich war bisher 3 mal im Wald mein Gefrierschrank ist voll mit Fichtensteinpilzen das bezeichne ich als eigenbedarf. und da rede ich nicht von 2-3 Kilo.


    Ferner ist von Ausnahmen für bestimmte Landesteile die Rede. In meiner Region gibt es massenhaft Steinpilze werd mich mal auf der Behörde schlau machen ob es hier zu Lande eine ausnahmeregelung gibt.
    Weiter steht da was von solange die erhaltung der Arten nicht gefärdet ist... da wo ich Pilze sammel, sammeln viele und jeder findet dort einen guten korb voll bis oben hin somit ist dort auch nix gefährdet und mal im ernst weis ja nicht wie das wo anders ist doch da hat man in 2-3 stunden seine guten 10 KG zusammen ich treffe dort immer 5-10 andere pilzsammler und da hat jeder seine 5-10 kilo im "Körbchen" und wenn man dann da am späten Nachmittag nochmal soazieren geht findet man immer noch mindestens seine 5 kg also kann dort der Fichtensteinpilz in keinster weise gefährdet sein...


    Weiter gibt es in der Gastronomie keine Pflicht zum Herkunftsnachweis leicht verderbliche Lebensmittel unterliegen in der EU wie z.b. bei Schlachtfleisch einer Fleischbeschau und wird dadurch zertifiziert ich kenne aber kein Gemüse oder Obst das einer solchen zertifikation unterliegt bis auf die Kontrollen der Landwirtschaftsbetriebe.
    Laut Lebensmittelhygiene Gesetz HACCP für Gastronomie ist der Koch die lezte Instanz der die Ware begutachtet und überprüft und dieser ist letztenendes für dessen einwandfreie Qualität auch verantwortlich.


    Ich hab als kleines Kind steinpilze verkauft um mein Taschengeld aufzuwerten und ich sehe es nicht strafbar an wenn ich pilze sammel und den überschuss verkaufe schließlich hab ich ja beim sammeln keine waage dabei...
    zudem kenne ich 3 größere Gastronomiebetriebe wo ich mal gearbeitet habe welche heute noch SDteinpilze von privat ankaufen entweder fehlt hier die instanz zur einhaltung des Gesetzes oder es gibt in meiner Region wirklich eine ausnahmeregelung


    liebe grüße

  • ... und ich sehe es nicht strafbar an wenn ...


    Ob das nun "strafbar" ist oder nicht ist eine Sache, aber die persönliche Einstellung ist da nicht das Geringste wert. Es gibt ne Menge Leute, die eine Menge Sachen als "nicht strafbar ansehen", von denen jeder auch nur geringfügig gebildete Mensch wissen müsste, das sie im StGB stehen.


    Ich weiss nicht, ob das gewerbliche Sammeln ohne entsprechende Genehmigungen nicht sogar zur Wilderei gehört und finde es nicht gut, wenn hier die Leute noch dazu ermuntert werden, indem man ihnen Kilopreise benennt usw.

    Gruß,
    Marion


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  • ohh bitte nicht missverstehen das soll keinerlei ermutigung sein zudem zu meinen geannnten kilopreißen vom Gemüsehändler, kaum ein Gastronom wird steinpilze zu diesen Preißen kaufen da das gericht für eine Portion ungefair dem Preiß eines Kilos entsprechen müsste um etwas zui verdienen und zu solchen Preißen wird das kein Gast bezahlen...


    ich gehe ja auch nicht in den wald zum pilze suchen um sie zu verkaufen ich gehe ein paar mal bis ich meinen eigenbedarf abgedeckt habe und sollte ich dann etwas überschuss haben weil meine gefriertruhe voll ist dann bring ich diesen geringen überschuss an den mann und dann geh ich auch nicht mer sammeln sondern geh ab und zu mal nehm mir ne schöne tagesportion steinpilze mit und ein paar andere die ich nicht kenne und versuch sie daheim mit meinen büchern zuzuordnen.


    also bitte nicht falsch verstehen


    liebe grüße

  • Hallo


    @ austria69


    Du verkauft also wirklich gewerblich Steinis, wie sieht das mit den Erlaubnissen aus? In Österreich keine Ahnung aber in Deutschland ist Gewerbe mit Steinis da unter Naturschutz nicht erlaubt, genauso wenig darf man deswegen in Bayern die Pilze pflücken und sie sonst wo verkaufen?


    Wie ist das bei dir rechtlich geregelt? Wen das Legal abläuft, ok!




    Meine Meinung Zum Thema insgesamt!


    Super, der Mensch will wieder aus allem Kapital ziehen! Denkt mal nach warum man Ursprünglich in den Wald gegangen ist? Um ein Körbchen voll zubekommen, ich finde es eine Frechheit wie man nebenbei auch noch den Eigenbedarf der Gesetzlich in BaWü. z.B bei 1 Kg liegt bricht und den Wald regelrecht ausbeutet das ja alles mitgenommen wird, den den Rest den kann man ja nicht stehen lassen damit die Natur noch was davon hat oder der nächste Pilzesammler noch ein Pilzchen findet,
    Nein mit allem was man nicht selbst essen kann will man auch noch Geld machen!


    Ich bin wirklich schockiert! Dachte Pilzesammler wären naturverbundener, aber es gibt wirklich Leute die Überall Geld rausholen möchten!



    Benny (Pilzesammler, nicht Waldausbeuter)

    Pilze muss man kennen "lernen" das ist ähnlich wie bei Freundschaften... ;)


    Onlinebestimmungen sind nur als Bestimmungshilfen/Tipps anzusehen, sie ersetzen NIE
    den Gang zum Pilz-Sachverständigen! Keine Essensfreigabe im Forum!

  • Da ist sie wieder, unsere alte Diskussion - alle Jahre wieder.


    Selbstverständlich verkauft kein Mensch Pilze gewerblich.


    Alle Pilze die in Supermärkten, Wochen- und Stadtmärkten angeboten werden, haben liebe kleine Zwerge in Bergwerken geerntet :D


    Spass beiseite:


    Wie schon einige Male erwähnt hat das Sammeln von grossen Mengen Pilzen und Beeren bei uns eine lange Tradition. Waldfrüchte waren früher wichtig, um die Menge an Leuten, die auf den Bauernhöfen gearbeitet haben, günstig zu ernähren.


    Die Lage hat sich irgendwann geändert. Touristen kamen ins Land. Landwirtschaft und Personal haben sich geändert. Und was assen die Touristen? Regionale Spezialitäten, wie Pilz und Beerengerichte.


    Und woher kamen diese? Von den gleichen Sammlern, die früher mit Ihren Waldfrüchten die Bauern und Landarbeiter ernährt haben.


    Der Handel mit Pilzen und Beeren ist in Österreich nicht verboten (da müsste man auch Aldi und Co strafen), die Mengenbeschränkung haben wir schon in anderen Threads besprochen.


    Und zu deiner Meinung. Wenn in einer Gegend wenige oder keine Pilze wachsen - OK. Wenn man 30 Jahre lang auf den gleichen Plätzen erntet, seine geheimen Orte innerhalb der Familie über Generationen vererbt, und immer wieder stolze Funde aufweisen kann - wieso nicht?


    Ich würde vorschlagen, die Diskussion zu beenden. Wir sprechen einfach von verschiedenen Welten.


    Grüsse
    Uli

  • Ich rede auch nicht von dir austria69


    Wenn das erlaubt ist in Österreich ist mir das egal. Hier ist es das nicht.
    Ist finde auch Traditionen toll, wie gesagt bei euch isst dass erlaubt!


    Würdest du das in Deutschland dürfen, ich bin mir sicher würden tausende von Leuten plötzlich in den Wald rennen!
    Mir geht es eher um die Geldgier die da wieder raus kommt, aber so was wie Werte kennt heute eh kaum noch einer, solange die Kohle stimmt!


    Weißt du was ich meine?


    Gruß Benny

    Pilze muss man kennen "lernen" das ist ähnlich wie bei Freundschaften... ;)


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  • Hallo Jürgen,



    Heimische Steinpilze stehen unter Schutz (Bundesartenschutzgesetz) und dürfen daher ohne Sondergenehmigung nicht gehandelt werden. Zum eigenen Verbraucht darf aber gesammelt werden, sofern man sich an die lokalen Sammelbeschränkungen hält.


    Richtig:
    - Kommerzielles Pilzsammeln (gleichgültig, um welche Art (evtl. auch giftige Art) es sich handelt) ist nur mit Sondergenehmigung erlaubt.


    Schlaumeiermodus ein:


    - Korrekt handelt es sich um die "Bundesartenschutzverordnung" und nicht um das "Bundesartenschutzgesetz".


    ---> Pilze wurden erstmals in der Fassung von 1986 aufgenommen. Die Verordnung listet Pilzarten, die in geringen Mengen für den Eigenverbrauch der Natur entnommen werden dürfen und Arten, die grundsätzlich nicht gesammelt werden dürfen.
    - Natürlich gibt es neuere Fassungen, in denen sich allerdings bezüglich gelisteter Pilzarten nichts Wesentliches geändert hat.


    "Schlaumeiermodus aus"


    - Mit dieser Verordnung hat wohl jeder "Pilzkenner" ein Problem:


    (1) Die "Roten Listen" werden weitgehend ignoriert


    (2) Es ist nicht definiert, was man unter "geringer Menge" versteht.
    ---> Ok: Allgemein (aber nicht rechtsverbindlich) werden 1 - 1,5kg als Richtlinie für "geringe Menge" gehandelt.


    (3) Die Verordnung wird in der Praxis (BRD) kaum überprüft und kontrolliert.


    (4) Und letztendlich ist eh mehr als fraglich, dass eine "korrekte" Entnahme von Fruchtkörpern zu einem Pilzrückgang führt.
    ---> Nein, der drastische Rückgang ist vorrangig zurückzuführen auf Biotopveränderung/Biotopzerstörung


    Grüße
    Gerd

  • Ach, naja, wenn man einem Lebewesen alle seine Früchte nimmt, kann sich dies nicht mehr fortpflanzen. Bei verschiedenen Gelegenheiten aber sterben auch Mycele schon mal ab.
    Nun sammeln wir aber nur die Speisepilze und schwächen damit im Endeffekt nur ein paar bestimmte Arten, die dadurch einen Nachteil gegenüber den ungenießbaren haben, deren Pilze stehen bleiben.

    Gruß,
    Marion


    Nein, ich esse meine Pilze nicht! :gklimper:
    Aber was essen meine Pilze? :gkopfkratz:

  • Hallo Gerd,


    danke Dir für die Richtigstellung. BundesArtenSchutzVerordnung = (BArtSchV).


    Noch kurz aus Wikipedia:


    "Sie ist eine auf Grund des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) erlassene Rechtsverordnung, die den Artenschutz der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (Artenschutzverordnung) von 1984, durch die in allen EG-Mitgliedstaaten das Washingtoner Artenschutzabkommen in Kraft gesetzt wurde, erweitert und verschärft."


    Die Landes-Waldgesetze der jeweiligen Länder regeln die allgemeinen Sammelbeschränkungen, da können die hier am Disput beteiligten vielleicht mal nachschauen ... das erspart viel Spekulation.


    liebe Grüßle
    aus Ehingen
    Juergen
    (p.s. kommst Du morgen nach Biberach?)

  • Hallo nochmal,


    habe den Paragraphen der Landes Waldgesetze Baden Württemberg mal ausgegraben:


    Zitat

    § 40 Aneignung von Waldfrüchten und Waldpflanzen
    (1) Jeder darf sich Waldfrüchte, Streu und Leseholz in ortsüblichem Umfang aneignen und Waldpflanzen, insbesondere Blumen und Kräuter, die nicht über einen Handstrauß hinausgehen, entnehmen. Die Entnahme hat pfleglich zu erfolgen. Die Entnahme von Zweigen von Waldbäumen und -sträuchern bis zur Menge eines Handstraußes ist nicht strafbar. Dies gilt nicht für die Entnahme von Zweigen in Forstkulturen und von Gipfeltrieben sowie das Ausgraben von Waldbäumen und -sträuchern.


    "Ortsüblicher Umfang" ist hier nicht präzisiert und muss für die jeweilige Region recherchiert werden.


    Grüßle
    Juergen

  • guten morgen zusammen


    wie ist denn bitteschön ein ortsüblicher Umfang zu deffinieren?


    zu den vorrednern:
    Ihr redet immer von gewerblich und kommerziell
    gewerblich ist es wenn ich tag täglich pilze sammel mit der schon vorhergehenden absicht diese zu verkaufen (ohne gewerbeschein wäre dies strafbar und so gesehen kommerziell).
    wenn ich aber in einem waldgebiet wo meine familie schon seit generationen pilze sammelt und es eine richtige fundgrube ist für mich selbst pilze sammel und den überschuss (also das was ich dann in meinem kühlschrank nicht unterbringen kann an den mann bringe ist das für mich weder gewerblich noch kommerziell weil ich dies weder absichtlich noch vorsätzlich mache.
    und damit meine ich nicht dass ich die pilze kiloweise an diverse einrichtungen verkaufe, meine nachbarin hat welche gegen ne schachtel zigaretten bekommen, mein ehemaliger geschäftsführer mit dem ich gut befreundet bin hat welche bekommen und er gab mir 10 euro für keine ahnung 2-2,5 kilo, ein bekannter hat welche bekommen und hat mir ne flasche wein gegeben.... das ist für mich weder gewerblich noch kommerziell...


    und bei allem respekt aber es kann mir keiner erzählen (aus meiner region jedenfalls) dass wenn einer sein körbchen etwas gefüllt hat mit dem schwammigem eigenbedarf an 2-3 kilo und an wunderschönen mittelgroßen steinpilzen vorbei läuft dass er diese stehen lässt...
    es kann mir auch keiner erzählen dass aufgrund von pilze sammlern die populationen zurück gehen denn das liegt wie schon gesagt wurde an der zerstörung des biotops durch forstwirtschaft...


    in den lezten jahren gab es kaum steinpilze dieses jahr gibt es sie so zahlreich das selbst das radio darüber berichtet der pilze sammler ist hier sicherlich nicht der zerstörer...


    Unbedachte newbies welche nur sammeln pflücken und ernten um profit zu machen das sind die schwarzen schafe, das sind diejenigen welche unbedacht und absichtlich alles und jeden steinpilz mitnehmen und sei er noch so klein. denn diese können ihren hut nicht öffnen und nicht ihre sporen absetzen.


    Ich persönlich bin z.b. lezte woche auf eine schöne stelle rotkappen gestoßen welche ich normal nicht mit nehme da sie bei mior kaum vorkommen ich habe mir ein paar mit genommen und habe ebenso viele wie ich mit genommen habe stehen lassen und mit moos und reisig bedeckt damit sie auch kein anderer findet zu hause geputzt waren es 2,5 kilo, hätte ich sie nicht abgedeckt und stehen lasen hätte sie nen anderer mit genommen und so ist es nunmal. ich sehe dort immer wieder leute die wie verrückt ihre pilze regelrecht rausrupfen und so wie sie sind in plastiktüten oder stofftaschen regelrecht rein schmeißen das sind diejenigen welche man strafen müsste weil die vom pilze sammeln null ahnung haben...


    Das Gesetz Bundesartenschutzgesetz ist das wovon wir hier reden, die durchführungsbestimmungen dieses gesetzes sind in den jeweiligen Anlagen und verordnungen zu finden wie die Bundesartenschutzverordnung welche wiederum von bundesland zu bundesland unterschiedlich gefasst sein kann.
    Diese Ausführung und dessen Umsetzung ist nunmal mehr als Lückenhaft und dient eher der abschreckung damit man nicht mit 10 mann mit walki talkis durch den wald rennt und alles aberntet...


    meine letzte frage Steinpilze im supermarkt, beim örtlichen Gemüsegroßhändler, auf dem Wochenmarkt woher kommen die denn???
    Und wer darf diese sammeln und an solche einrichtungen verkaufen???
    komischerweise weis das keiner und soviel ich weis gibt es in deutschland nur ein oder zwei zertifizierte pilzsammler (nicht zu verwechseln mit pilzsachverständige welche ehrenamtlich tätig sind).


    liebe grüße


  • Ihr redet immer von gewerblich und kommerziell
    gewerblich ist es wenn ich tag täglich pilze sammel mit der schon vorhergehenden absicht diese zu verkaufen (ohne gewerbeschein wäre dies strafbar und so gesehen kommerziell).


    So, und wenn du nur jetzt zweiten Tag gehst oder jeden vierten? Oder überhaupt nur eine Handvoll Sonntage nach Regen, das ist privat oder was? Nein, gewerblich ist es sofort beim ersten Mal.
    Du hast grad selbst erklärt: das, was du übrig hast, verkaufst du. Also planst du es doch schon vorher.
    Es eintauschen gegen andere Ware ist was anderes.

    Gruß,
    Marion


    Nein, ich esse meine Pilze nicht! :gklimper:
    Aber was essen meine Pilze? :gkopfkratz:

    Einmal editiert, zuletzt von MarionS ()

  • Steht ein Mann auf'm Waldweg. Kommt ein Förster vorbei.


    Förster: "Was bitte ist das? 8|"
    Mann: "Das? Na das sind Pilze die ich gesammelt hab! :thumbup:"
    Förster: "Aber doch nicht gleich einen ganzen Wäschekorb voll! X("
    Mann: "Aber im Gesetz steht doch 'ortsüblicher Umfang' , und die laufen hier alle mit Waschkörben rum... :nana:"
    Förster: :rolleyes:


    :D :D :shy:



    Ich glaube das, was georg meint, wäre eigentlich zulässig, also das Überlassen seines Überschusses an Pilzen für eine kleine Aufwandsentschädigung (Benzin, Zeit. etc) an einen Bekannten o.ä. - schließlich darf man ja auch mal seinem Nachbarn gegen ein kleines Entgeld beim Streichen helfen, ohne dass dies als gewerbliche Tätigkeit angesehen wird.


    Der Haken an dieser Sache ist nur, dass georg nur "in geringen Mengen für den eigenen Bedarf" sammeln darf. Hat er also genug zum Abgeben, dann war die Menge nicht gering, und gibt er was ab, dann war es nicht für den eigenen Bedarf ;)


    Aber wenn schon die Gastronomie ungestraft heimische Pilze einkauft, wer soll denn da bitte kontrollieren, was unter Privatpersonen stattfindet?


    Ich hätte da einen Vorschlag:


    1. Es gibt (praktisch) keine staatlichen Pilzberater, natürlich weil sich der Staat bzw. die Länder sich das nicht leisten wollen/können.


    2. Gleichzeitig gibt es zu viel Pilz-Plünderei in unseren Wäldern.


    ===> Wie wäre es, die Gesetze klarer zu formulieren und einen Bußgeldkatalog einzuführen, so à la "mutwillig Pilz zertreten - 20 Euro; 50% über der zulässigen Sammelmenge: 30 Euro, etc.). Dann könnte man eine Art Pilzberater/Pilzkontrolleur einführen (verbeamtet? :D ), dieser könnte sich dann ausgiebig um die Pilzberatung kümmern und gleichzeitig über die Pilzsammler 'wachen' (=im Wald auf Streife gehen :cool: ). Finanziert würde dies durch die Bußgelder. :D


    Habe ich mir mal eben so während des Schreibens ausgedacht, also ausgereift ist das ganze sicher nicht ;)


    So, und nu' genug geredet und ab in den Wald!


    In diesem Sinne,


    Schönen Sonntag wünscht:


    der matze

    Glucken-Counter 2010: 8 ;)
    Glucken-Counter 2011: ca. 12 :)
    Glucken-Counter 2012: schwer zu sagen, Saison war früh zu Ende :D
    Glucken-Counter 2013: 0 wegen Auslandsaufenthalts
    Glucken-Counter 2014: was nicht ist kann ja noch werden..


  • (4) ....
    ---> Nein, der drastische Rückgang ist vorrangig zurückzuführen auf Biotopveränderung/Biotopzerstörung


    Das ist leider wahr. Erst gestern bin ich durch ehemals pilzsichere Wälder gelaufen. "Ehemals", weil gründlich durchgeforstet und Holz gemacht wurde. Die Wälder sehen dort großflächig wie Mondlandschaften aus. Mit Brachialgewalt und nur unter dem kurzsichtigen Aspekt des Gewinnes werden die Wälder auf Jahre geschädigt. Ein Nachbar, ehemals leitender Forstangestellter, schüttelt über diesen irrsinnigen Raubbau auch nur noch völlig verständnislos den Kopf.


    Viele Grüße Kai

  • Hallo zusammen,


    nochmal! "Ortsüblicher Umfang" muss für die jeweilige Region nachgefragt oder recherchiert werden. Für den Landeskreis Alb-Donau ist das z.B. 1 Kg pro Person Pro Tag. Das kann in anderen Regionen anders sein. Wenn ein Kontrolleur mich anhält und meint, mein Sammelgut wäre mehr al 1 Kilo, muss er es wiegen, und mich dann anzeigen, oder es lassen.


    "Kommerziell" oder "Gewerblich"? Diese Frage stellt sich eigentlich gar nicht, weil diese Pilze nur für den Eigenbedarf zugelassen sind. Eigenbedarf sagt schon alles! Sobald ich Pilze für andere Sammle oder verschenke verstosse ich schon gegen die Verordnung! "Gehandelt" werden dürfen die Pilze nur mit Sondergenehmigung, die man auf dem Amtsweg einholen muss.


    Beispiel: Wenn ich zwei Kilo Steinpilze sammle und verschenke ein Kilo, habe ich schon zweimal gegen die Verordnung verstossen.


    Grüßle
    Juergen