Hallo Lukas,
manchmal muss man in einer Prüfung einfach das hinschreiben, was einem der Dozent vorher gesagt hat, bzw. hier die DGfM. In deren Ausbildungsrichtlinien werden diese Zusammenhänge unterstellt, obwohl sie nicht unbedingt vorhanden sind. In der Prüfung soll man es dann hinschreiben. Ist die Prüfung vorbei und bestanden, kann man sich dann seinen Teil über Wirkung, Wechselwirkung und Nichtwirkung denken.
Einige der Sachen, die hier genannt werden, gehören mE gar nicht zum definierten Aufgabenbereich eines PSV. Es sind Sachen, die a) jeder Pilzsammler oder b) ein Kartierer beachten soll, aber nicht unbedingt der PSV, der weder a) selbst Pilze sammeln oder b) kartieren muss. Die Antwortliste von Hans aus Bremen mit den ganzen Hinweisen finde ich dagegen sehr ausführlich und gut.
FG
Oehrling