... wobei das nicht gesetzlich verboten ist. Wenn man so etwas macht, kratzt dies allerdings erheblich an der Seriosität bzw. am Ansehen. Ein Anfrager sollte sich dann genau fragen, wer das überhaupt ist, der online freigibt, nicht dass er auf einen selbstüberschätzenden Laberheinz hereinfällt.
FG
Oehrling
Tja, der normale menschliche Verstand sollte schon eingeschaltet sein... ![]()
