Mein Opinel-Pilzmesser lässt sich nicht arretieren, fällt also nicht darunter.
Hi Claudia Wutzi ,
die Opinelmesser ab Klingenlänge 7cm haben eine Arretierung. Sie fallen aber trotzdem nicht unter das aktuelle Verbot, weil sie keine "Einhandmesser" sind, d.h. man benötigt 2 Hände, um die Klinge aus zuklappen und festzustellen. Das würde auch zukünftig noch gelten, wenn die Aufforderung des Bundesrates von der Bundesregierung aufgegriffen würde und diese erfolgreich ein Gesetzgebungsverfahren durchlaufen würde. Im übrigen teile ich deine Auffassung: momentan diskutieren wir hier sehr ausführlich über eine Gesetzesinitiative des Bundesrates, also einen Vorschlag, der keinerlei rechtliche Verbindlichkeit hat. Auf Bundesebene geht es da nicht um den Gesetzgeber! Der Bundesrat kann nicht selbst Gesetze beschließen, muss aber einigen Gesetzen zustimmen. Auch dazu ein Link:
Bundesratsinitiative – Wikipedia
Von der inhaltlichen Bedeutung mal abgesehen.
LG Michael
