Ich glaube, hier kann vielleicht ein Missverständnis aufgeklärt werden.
Als "Pilzsachverständige der DGfM" dürfen sich nur Mitglieder bezeichnen, die eine ordentliche Prüfung gemacht haben. Dies können sie durch einen PSV-Ausweis nachweisen, dessen Gültigkeit abhängig von Fortbildungen ist.
Die Tätigkeit eines PSV gestaltet jeder für sich selbst. Die Mehrzahl übt ihr Amt ehrenamtlich aus. Das können Pilzberatung, Pilzführungen, Vorträge oder mehr sein. Viele sind in regionalen Vereinen organisiert, in Schulen und Kindergärten aktiv. Diese Tätigkeiten können unentgeldlich übernommen werden, oder mit einer Aufwandsentschädigung verbunden sein. Und wer nachts für das Krankenhaus Pilzbestimmungen übernimmt, sollte das auch geltend machen.
Andere haben ein Gewerbe, z. B. eine Pilzschule und bieten dort Kurse, Seminare, Pilzführungen etc. an. Das Angebot kann vielfältig sein und Teile davon werden von der DGfM auf Antrag als Fortbildung anerkannt. Auch PSV-Prüfungen können dazugehören. Die Anbieter bestreiten ihren Lebensunterhalt damit und müssen dementsprechend kalkulieren.
Ich erwarte von niemandem, dass er eine Leistung umsonst erbringt. Ich bin sehr froh darüber, dass ich den Biobauern, den KFZ-Mechaniker meines Autos oder den Dönerverkäufer für seine Dienste entlohnen darf. Warum sollte das bei Leistungen auf dem Gebiet "Pilze" anders sein?
Ob es wirklich zu wenige Möglichkeiten gibt, PSV-Prüfungen zu machen, daran glaube ich nicht so recht. Wer sich wirklich interessiert, wird eine Möglichkeit finden.
Gruß
Peter