Beiträge von Wolfgang P.

    Hallo Maria,


    gallica ist eine extrem variable Art, und mikroskopisch geben sich die Hallimasche alle nicht so arg viel (außer mellea s.str. , mal abwarten wann jemand die in eine eigene Gattung packt ).


    Das macht die Bestimmung zur Glückssache, und in Einzelfällen nur genetisch oder im Kreuzungsversuch möglich. Für Feldmykologen sind daher nur typische Kollektionen und nur mit einer Rest-Unsicherheit bestimmbar - nicht gerade so dankbar für eine Beschäftigung damit.


    Über cepistipes findest Du in Deutschland nicht viel, weil die Art (fast) nur über 1000m und im hohen Norden fruktifiziert.


    Lies dazu auch mal hier die Diskussion mit Helga Marxmüller im Rheinland-Pfälzischen Pilzjournal von 1994 (ab Seite 128)


    94_6.pdf


    Grüße,

    Wolfgang

    Hallo Maria,


    ich hatte eine echte cepistipes noch nicht in der Hand, weil ich nicht so hoch in die montanen Nadelwälder komme. Aber nach Lit. soll die Art sehr hell und nur die Hutmitte geschuppt sein. Bei deinem Fund gehen die Schuppen bis zum Rand und der Hut ist dunkel.


    Ich hätte Deinen Fund daher aus der Hand als gallica ( lutea, je nach Nomenklaturkonzept) bezeichnet. Die Art ist bei mir recht häufig, und sieht jung so aus wie auf Deinem Bild.


    Gruß,

    Wolfgang

    Hallo Heide,


    gerade so große, fleischige Fruchtkörper lassen sich nicht gut am Stück trocknen, und danach auch nicht gut per Brief verschicken.


    Das, was man am Ende unter's Mikroskop legt, ist ja nur ein Stecknadelkopf. Wenn die Stücke so klein werden, dass man sie nur mit der Pinzette greifen kann, wird es aber lästig für den Mikroskopierer. Lieber mal eine 5mm dicke Scheibe aus der Mitte 'rausschneiden und einzeln trocknen (am besten auf der Heizung, wenn man die jetzt schon an hat), sowas kann man gut handhaben.


    Bei Dachpilzen kommt es auf Huthaut, reife Sporen und die Zystiden (große Zellen an der Lamelle) an, das könnte sogar mit etwas Schimmel noch klappen.

    Auf reife Sporen achten, also nicht nur ganz junge Fruchtkörper ernten.


    Bei anderen Pilzgattungen gelten ggf. andere Spielregeln.


    Gruß,


    Wolfgang


    Für Sonntag ist Regen angekündigt

    :-))

    Hallo an alle,


    bei dem Standort und der Größe, den eher kurzfaserigen Huthauthyphen, und dem bereiften Stiel wäre mein erster Tipp Pluteus roseipes, der Rosastielige Dachpilz (dessen Stiel nicht immer rosa sein muss).


    Das würde ich immer mit Mikros absichern, aber ich würde keine Hakenzystiden erwarten (das ist ja leicht zu sehen).


    Gruß,

    Wolfgang

    Hallo Hortator,


    den doppelten Ring sieht man auf Deinem Bild 0404: der hat außen eine Kante nach oben und eine nach unten.


    Der erste Pilz hat auf meinem Bildschirm einen deutlichen Grünstich. Dann wäre es vermutlich Macrolepiota olivascens, wenn man denn den vom Parasol abtrennen will (da sind sich die Autoren uneinig).

    Ich kenn die beiden Formen und finde sie ganz subjektiv deutlich verschieden, aber ob das für eine Unterscheidung in zwei Arten ausreicht?


    Gruß,

    Wolfgang

    Hallo an alle,


    vergleicht mal mit Leucoagaricus meleagris.


    Im Vergleich zu americanus soll der zierlicher sein und der Stiel feinschuppiger, und ein anderes Verfärbungsverhalten. Was ich interessant finde ist, dass meleagris in der Literatur und im Internet mal mit und mal ohne Ring abgebildet wird.


    Mikroskopisch sollen die Sporen von meleagris einen fast nicht sichtbaren Keimporus und in der Huthaut vielgestaltige Elemente haben, während americanus überwiegend spindelige Endzellen hat.


    Ich kenne die Art nicht persönlich, sehr schöner Fund!!


    Grüße,


    Wolfgang

    Hallo an alle,


    ich halte die Farbe der Endoperidie durchaus für ein relevantes Bestimmungsmerkmal, und kenne pectinatum nur dunkel.


    Ich würde den zweiten daher auch mal mit berkeleyi vergleichen. Der hätte auch ein feineres Sporenornament, und eine rauhe Endoperidie. Das wäre dann "was besseres".


    Beim ersten bin ich mir nicht ganz sicher, ob der "Kragen" nicht doch ein Artefakt des Einschrumpelns ist, bei striatum wäre es m.E. noch ausgeprägter. Vielleicht ist der erste der pectinatum???


    Gruß,


    Wolfgang

    Hallo an alle,


    über den Butterpilz hat der DGfM-Fachausschuss Toxikologie und Pilzverwertung diskutiert:


    Butterpilze werden in großem Maßstab als Bestandteil von Mischpilzen in Dosen in jedem Supermarkt angeboten. Die Lebensmittelüberwachung hat keinerlei Hinweise auf wiederholte Vergiftungen. Die Art hat es also nur auf die Liste der uneinheitlich beurteilten PIlze geschafft, weil eben der von Christoph erwähnte Fall dokumentiert ist.


    Gruß,


    Wolfgang

    Hallo an alle,


    über den Butterpilz hat der DGfM-Fachausschuss Toxikologie und Pilzverwertung diskutiert:


    Butterpilze werden in großem Maßstab als Bestandteil von Mischpilzen in Dosen in jedem Supermarkt angeboten. Die Lebensmittelüberwachung hat keinerlei Hinweise auf wiederholte Vergiftungen. Die Art hat es also nur auf die Liste der uneinheitlich beurteilten PIlze geschafft, weil eben der von Christoph erwähnte Fall dokumentiert ist.


    Gruß,


    Wolfgang

    Hallo Charlotte,


    vom Lebensmittelrecht her: ja.


    In den Leitsätzen für Pilze im Lebensmittelbuch findet man Perlpilze, Maronen, Täublinge, ..., sogar Hallimasch und Safranschirmling (die würde ich ja beide nicht in einer Gastwirtschaft anbieten).


    leitsaetzepilze.html


    Vom Eigentumsrecht brauchst Du zum gewerblichen Sammeln eine Genehmigung des Waldbesitzers.


    Vom Naturschutzrecht musst Du die Sammel- und Vermarktungsverbote aus dem Anhang 1 der BArtSchV beachten, die viele der "Top-Speisepilze" ausschließt (Steinpilz, Pfifferling, Rotkappe, ...) oder brauchst eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung.


    Anlage 1 BArtSchV - Einzelnorm



    Viele Grüße,


    Wolfgang Prüfert

    das mit dem Zapfenrüblingen sind leider nur Tendenzen. Für mich sind das immer dankbare Mikroobjekte.


    Hallo an alle,


    das mit den Mikros stimmt natürlich, aber zumindest hier im Rhein-Main-Gebiet glaube ich beide Arten meistens auch makroskopisch trennen zu können.


    tenacellus hat bei mir typischerweise den starken Farbverlauf von weiß zu braun am Stiel und einen milchkaffebraunen Hut (mit viel oder wenig Milch...), während die stephanocystis hier einen +- einheitlich ockerfarbenen Stiel und Hut haben.

    Für mich wäre daher tenacellus der Arbeitsname.


    Gruß,


    Wolfgang

    Hallo Frank,


    meine detaillierte Einschätzung zu den Nutzungsbedingungen:


    Zitat

    Der Anbieter ist berechtigt aber nicht verpflichtet, im Falle der Beendigung die von Ihnen als Nutzer erstellten Inhalte zu löschen.

    gesetzliche Vorgabe Art. 17 Abs 1 DSGVO:


    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

    [...]

    b) Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, [...] und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.



    Zitat

    Ein Anspruch von Ihnen als Nutzer auf Überlassung der erstellten Inhalte wird ausgeschlossen.


    gesetzliche Vorgabe Art 15 Abs 1 DSGVO:


    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen:

    [...]

    (3) Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung.




    mein Fazit: klarere Rechtsverstöße kann man nicht formulieren.


    Der DSGVO widerspricht übrigens auch die Kopie der PSV-Daten von der DGfM-Seite, wie es Pilzfreunde.eu getan hat:


    gesetzliche Vorgabe Art 6 Abs 1 DSGVO:

    Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:

    1. Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben

    [...]


    Zumindest ich habe der DGfM, aber nicht pilzfreunde.eu eine schriftliche Einwilligung gegeben.



    Gruß,



    Wolfgang

    Wenn ein Beitrag gelöscht wird, bleiben die Attachments trotzdem auf dem Server gespeichert (auch wenn sie nicht mehr öffentlich angezeigt werden), die müsste man ebenfalls manuell raussuchen und löschen.

    Hi Pablo,


    ein einsames Attachment auf dem Server ist erstens pseudonymisiert, d.h. nicht ohne Hilfmittel einer Person zuzuordnen, und zweitens gesperrt, d.h. nur einer kleinen Gruppe an Administratoren zugänglich. Das sind zwei gesetzlich erlaubte Alternativen, immer wenn das Löschen nur mit unverhältnismäßigem Aufwand durchzuführen ist.


    Was die Gerichte als unverhältnismäßig einstufen werden, dafür gibt es noch keine Grundsatzurteile, aber die Schutzwürdigkeit der Daten wird eine große Rolle spielen, und ein Pilzbild wird sicher anders bewertet als ein Nackt-Selfie.


    Man darf sich also auch nicht verrückt machen lassen. Natürlich stehen wir als Forenbetreiber theoretisch immer mit einem Fuß vor dem Richter, aber in der Praxis laufen doch recht viele von uns immer noch frei rum :D


    In die Nutzungsbedingungen würde ich trotzdem nicht reinschreiben, das man sich nicht an den Datenschutz halten will, um auf den Ausgangspunkt zurückzukommen.


    Gruß,


    Wolfgang

    Hi Pablo,


    ja, das Problem ist riesig, und bisher sind noch lange nicht alle aufgewacht, die es betreffen könnte. Im Forum muss eigentlich von Woltlab eine Lösung kommen, denn das betrifft ja alle Foren-Betreiber. Bis dahin kann man nur hoffen, dass man keinen Brief vom Anwalt bekommt (halte ich auch für wahrscheinlich, dass keiner kommt).


    Bei meinem Arbeitgeber rechnen wir dagegen auf jeden Fall mit Anfragen, denn es gibt nicht nur ein Recht auf Vergessen, sondern auch ein Recht auf Transparenz, und der Betroffene kann alle Daten über sich aus allen Systemen anfordern, und es kursieren im Netz schon Musterbriefe für eine solche Anforderung.



    Was die Ziehung der Grenze beim Löschen angeht: die trifft klar der Betroffene selbst und nicht der Betreiber des Forums. Wer auch sonst?


    Gruß,

    Wolfgang


    Edit: im Falle des Forums würde ich dem Betroffenen das Recht einräumen, seine Daten selbst zu löschen, und wenn er darauf nicht eingeht, muss man das wohl mal bis zu einem Verwaltungsgericht bringen.

    Hi Beorn, hi Rada,


    Beiträge und Fotos einer Person sind natürlich auch personenbezogene Daten, solange ein Bezug zu einer Person hergestellt werden kann.

    Der Bezug kann nicht nur von den Admins aus den Profildaten, sondern ggf. auch aus dem Inhalt des Textes hervorgehen, oder der abgebildeten Person.


    Eine Pilzbestimmung wird ja eh keiner löschen lassen, eine Bemerkung mit Personenbezug unter der Gürtellinie schon eher.


    Ich bin ja nicht unbedingt ein Freund der Regulatorik, und kämpfe mich gerade im Auftrag meines Arbeitgebers durch die DSGVO, aber gerade beim Löschen von Texten und Bildern finde ich das "Recht auf Vergessen" durchaus eine sinnvolle Sache.


    Wolfgang

    Hallo an alle,


    §6 Nr 3 hält nur bis 26. Mai, da tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft, und jeder hat das Recht, seine Daten vom Anbieter löschen und/oder sich aushändigen zu lassen.

    Gruß,


    Wolfgang

    Hallo Juliane,


    die Lappenzahl ist als Merkmal von geringerer Bedeutung.


    Du zeigst ziemlich sicher G. pectinatum, denn das Peristom (die Öffnung) ist gefurcht, die Endoperidie (die innere Hülle) ist lang gestielt und dunkel, aber ohne Collar (nach unten gerichteter Kragen).


    Gruß,
    Wolfgang


    Zitat von Steinpilzhummel


    Hallo Stefan,


    der Tip mit den Karten ist toll. Aber ich stelle auch fest , das das Eichsfeld insgesamt da sehr sehr schwach vertreten ist. Wenn ich Namen der Pilze nach und nach eingebe die ich hier wirklich reichlich finde, findet man für das Eichsfeld kaum Einträge. Da scheint keiner bei uns im Eichsfeld Lust darauf zu haben etwas bekannt zu geben . Das ist schade.


    LG Heike


    Hallo an alle,


    pilze-deutschland ist kein Eingabesystem, sondern ein reines Darstellungssystem. Damit kann keiner online erfassen (auch keine Landeskoordinatoren).


    Für die Eingabe dient z.Z. Mykis (ein Programm auf Basis von Microsoft Access, das lokal installiert werden muss).
    Oder das gute alte http://brd.pilzkartierung.de/ für die Online-Erfassung, bis das neue Online-System fertig ist. Die Daten daraus gehen auch erstmal nach Mykis, und werden dann in unregelmäßigen Abständen nach pilze-deutschland hochgeladen.


    Manche der - ehrenamtlich arbeitenden ! - Landeskoordinatoren nehmen auch Daten in Excel entgegen, aber das macht zusätzliche Arbeit beim Import.


    Und ja, Kartierung lebt vom Mitmachen. "Profi-Kartierer" gibt es praktisch nicht, jeder einzelne Punkt ist in der Freizeit von einem leidenschaftlichen Pilzfreund gefunden und erfasst worden. Eigentlich für jeden eine ganz einfache Möglichkeit, nicht nur von den Daten im Netz zu profitieren, sondern auch etwas zurückzugeben, oder?


    Tatsächlich werden nicht nur Daten von seltenen Arten benötigt, sondern auch jede Lücke in der Karte vom Fliegenpilz tut weh. Die 100%ige Bestimmung ist allerdings wichtig - falsche Daten sind noch schlechter als gar keine.


    Grüße,


    Wolfgang

    Ich wundere mich immer, warum es so wenig aussagekräftige Untersuchungen über die Heilkraft von Pilzen gibt. Wahrscheinlich ist der Verkauf von Heilpilzen nicht so lukrativ, wie der von künstlichen pharmazeutischen Produkten. So ähnlich wie bei den Kräutlein...


    Hallo Wutzi,


    das Gegenteil ist richtig:


    eine klinische Doppel-Blind-Studie ist richtig teuer. Das reduziert den Gewinn der pharmazeutisch hergestellten Arzneimittel. Daher machen das die Pharma-Firmen nur dann, wenn sie auch die Patente auf die Herstellung haben, und damit eine Krankheit behandelt wird, die relativ häufig ist, damit der Umsatz reicht, die Kosten der Zulassung wieder reinzukriegen.


    Wenn Du dagegen Naturprodukte als Nahrungsergänzungsmittel vermarktest, kannst Du jeden wirkungslosen Mist für absurde Preise verkaufen. Da ist der Gewinn nach oben eigentlich nicht begrenzt. Stell Dir vor, Du züchtest Schmetterlingstrameten, und kannst sie unter dem klingenden Namen "Coriolus" für 377 Euro das Kilo verkaufen:
    https://www.pilzshop.de/coriolus-pulver-kapseln
    Da wird doch jeder Speisepilzzüchter und jederTrüffelsucher blass vor Neid...



    Das heißt nicht, dass Pilze wie Chaga wirkungslos sind. Es bezahlt nur keiner die klinische Studie, weil man auf den Pilz kein Patent anmelden kann. Das sind m.E. die Kollateralschäden eines kapitalistisch organisierten Gesundheitssystems, aber das führt hier etwas zu weit...


    Wolfgang