Hallo an alle,
Die Diskussion zwischen "besonders geschützten" und "streng geschützten" Arten ist für Pilze m.E. komplett irrelevant. Bei streng geschützten Arten ist es zusätzlich verboten, sie "während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören". Erkläre mir mal jemand, was das konkret für Pilze heißen soll.
Wird das Gesetz von vielen nicht so ernst genommen?
Gibt es Ausnahmebewilligungen und erhält man so eine relativ einfach?
Dürfen Mitglieder eines Pilzvereins vielleicht ein, zwei Stück zwecks Bestimmung entnehmen?
Ja, ich denke das Gesetz wird von sehr vielen Pilzfreunden nicht ernst genommen.
Ehrlich gesagt ergibt es für Fruchtkörper ja auch nur sehr begrenzt Sinn. Leider muss man selbst studierte Biologen daran erinnern, dass die Entnahme eines Pilzfruchtkörpers den Pilz-Organismus nicht schädigt. Man schützt ja auch keinen Apfelbaum, indem man das Ernten reifer Äpfel verbietet. Natürlich ist die Sinnlosigkeit einer gesetzlichen Regelung keine Entschuldigung, sich nicht daran zu halten.
Für Ausnahmegenehmigungen besonders geschützter Arten ist in der Regel die obere Naturschutzbehörde eines Bundeslandes zuständig. Wie die das handhabt, ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. In der Regel wollen die Behörden als Gegenleistung eine Kopie der Untersuchungsergebnisse.
Ich habe mir persönlich für die Saftlinge im Wiesbadener Goldsteintal eine Genehmigung vom Land Hessen besorgt, weil ich sie auch sequenzieren und ggf. mal publizieren will. Die Sequenzierung illegal gesammelter Proben ist mit unverhältnismäßig höheren Strafen bewehrt (Nagoya-Protokoll).
Für die Wiesenpilztagung Lehesten war der Einschluss von Saftlingen in Bayern ein zusätzlicher Nebensatz in einer E-Mail, und es kam ein OK zurück.
In Hessen musste ich unterschreiben, dass ich nur max. 10 Fruchtkörper pro Art, und max. 1/3 der Kollektion entnehmen werde. Diese Genehmigung hat mich zahlreiche E-Mails und Telefonate gekostet, bis ich eine mehrseitige schriftliche "Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung" im Briefkasten hatte. Wer mal beim Saftlingstreffen dabei war und die Tausende Fruchtkörper dort gesehen hat, kann da nur schmunzeln.
Grüße,
Wolfgang