Hi,
die Fälle der Rhabdomyolyse nach Grünlingsverzehr gab es; auch in Polen und auch schon in D. Allerdings wurden die wohl kiloweise über mehrere Tage hin gegessen.
Um es abzukürzen: Gerhardt hat in seinem Buch nie dem Grünling den Speisepilzrang aberkannt. ![]()
Zum Thema Verzehr und Freigabe: Der Grünling ist in D in der Bundesarzenschutzverordnung besonders geschützt, d.h. er darf offiziell nicht zu Speisezwecken gesammelt werden.
Noch eine Sache: Vergiftungen mit Ritterlingen gibt es und teilweise fallen die mit recht heftigen Magen-Darm-Problematiken auf. Als Beispiele seien hier Tr. ustale und Tr. fulvum genannt.
l.g.
Stefan
