Lehrwanderungen (rechtlich)

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 1.236 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Lucky.

  • Hallo liebe Forengemeinde,



    ich bin seit einiger Zeit stiller Mitleser und habe mich jetzt angemeldet, weil ich mir vorallem von den anwesenden PSVs eine umfassende Problemhilfe erhoffe.



    Problematik:


    Ich möchte ab dem nächsten Jahr gern mein Wissen mit anderen Interessierten teilen, da ich schon bei Beratungen vermehrt danach gefragt wurde. Und zwar möchte ich ab nächstem Jahr eigene geführte Lehrwanderungen durchführen.



    Jetzt ergeben sich für mich einige Fragen:



    1. Ich denke ich muss hierfür zunächst ein Kleingewebe o.ä. anmelden, da ich durch die geführten Lehrwanderungen zusätzlich zu meiner hauptberuflichen Tätigkeit Nebeneinkünfte habe, die ich sicherlich irgendwo anmelden muss. Welche Rechtsform kommt hier zum Tragen? Wo melde ich ein solches Kleingewerbe o.ä. an?



    2. Wie sieht es steuerlich mit den Einkünften aus? Ich habe gelesen, dass es eine Gewerbeertragsgrenze (bis 24.500€ jährl.) gibt. Ich bin jährlich ja weit unter dieser Grenze. Muss man die einzelnen Einnahmen trotzdem aufgelistet dem Finanzamt übermitteln, oder wie weise ich die Einkommen nach?



    3. Darf man als Privatperson vielleicht sogar ohne Anmeldung solche bezahlten Exkursionen anbieten?



    Ich hoffe ich konnte mein Anliegen einigermaßen klar formulieren und dass das Thema nicht allzu trocken ist...



    Ich bin sehr dankbar über eure Unterstützung!



    Liebe Grüße


    Drederba

  • Hallo Drederba,


    beratende und unterrichtende Tätigkeiten kannst Du freiberuflich ausüben und musst kein Gewerbe anmelden.

    Allerdings musst Du es als nebenberufliche Tätigkeit dem Finanzamt melden und Dich von der Umsatzsteuer befreien lassen.


    Betriebsausgaben wie Literatur und Haftpflichtversicherung kannst Du natürlich von den Einnahmen abziehen.


    Grüße,


    Wolfgang

  • Ein weiteres Problem könnte sein, dass du in gewerblicher Absicht mit einer größeren Gruppe Personen in den Wald gehst und dort vermutlich die Waldwege verlässt. Möglicherweise ist für so etwas eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde oder des Forstamts erforderlich, da solltest du dich schlau machen.

    FG

    Oehrling

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

  • Hallo,

    Allerdings musst Du es als nebenberufliche Tätigkeit dem Finanzamt melden und Dich von der Umsatzsteuer befreien lassen.

    Ah, dann scheint das doch nicht allzu kompliziert zu sein. Ich habe mich mal etwas belesen dazu. Das bedeutet ich muss dem Finanzamt auch keinen Nachweis erbringen? Oder fragt das Finanzamt regelmäßig nach meinen Einnahmen? Geschäftsbuchpflichtig bin ich dann ja nicht.


    Ein weiteres Problem könnte sein, dass du in gewerblicher Absicht mit einer größeren Gruppe Personen in den Wald gehst und dort vermutlich die Waldwege verlässt. Möglicherweise ist für so etwas eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde oder des Forstamts erforderlich, da solltest du dich schlau machen.

    Das ist ein guter Tipp von dir. Ich werde mich diesbezüglich mal informieren. Hat denn jemand Erfahrungen mit Naturschutzbehörden? Gibt es da öfters Probleme?


    Vielen dank schon mal bisher!


    LG Drederba