Beiträge von Oehrling

    Hallo Michael,
    auf deinem tollen Foto sieht man sehr schön die typischen Merkmale: braunrote Hutfarbe (nicht grau wie beim Habichtspilz!), blaugrauer Stielfuß und weißlich-heller Hutrand, der sich klar von der eigentlichen Hutfarbe abhebt.
    Der Name "Braunspor-Stacheling" bezeichnet die Gattung Sarcodon als Ganzes, nicht nur die einzelne Art. Diese hier findet man in (guten) Pilzbüchern oft unter der Bezeichnung "Gallen-Stacheling".
    An dem angegebenen oberfränkischen Standort unter Kiefer wären weitere Stachelinge (Habichtspilz, Korkstachelinge, Duftstachelinge) und Porlinge (Schafsporling, Semmelporling, Kammporling) zu erwarten. An deinem Fundort im Laubwald müssten später im Jahr Korallen, Klumpfüße, Schnecklinge und die Herkuleskeule erscheinen.

    Zum Pilz Nr. 2:
    - auf jeden Fall einer aus der Gattung Sarcodon (Braunspor-Stacheling)
    - wahrscheinlich kein Habichtspilz:
    für einen Habichtspilz zu schmächtige Fruchtkörper
    die Hutschuppung ist nicht grob genug, die Hutschuppenspitzen sind nicht schwarz und stehen auch nicht ab
    und vor allem: der Habichtspilz hat keine graublaue Stielbasis


    Mein Tipp wäre stattdessen Sarcodon scabrosus (Gallen-Stacheling). Um das mit Sicherheit sagen zu können, hätte man den Pilz kosten müssen (saubitter, nicht nur leicht bitterlich) und in der Mitte durchschneiden müssen (graues, kein rosafarbenes Fleisch und blaugraue Stielbasis).


    Die beiden Funde sind m. E. richtige Knüller, wo die wachsen, gibt es noch viele schöne andere Sachen.

    Kann man, ohne die Basis des Fruchtkörpers gesehen zu haben, überhaupt unterscheiden, ob es sich bei ihm um eine Lorchel, einen Morchelbecherling oder vielleicht einen "normalen" Becherling (Gattung Peziza) handelt?

    Schneide einfach einen von den Röhrlingen in der Mitte durch, dann ist alles klar. Flocki ist leuchtend gelb und wird schnell blau, Steini ist und bleibt weiß.


    Der "Unbekannt" könnte ein Stockschwämmchen sein, wenn er einen Stockschwämmchen-Stiel mit Ring und Schüppchen hat, was auf dem Foto nicht erkennbar ist.

    Ich habe mir die angegebene Gesetzestextquelle angeschaut. Ja, ich lasse mich überzeugen, und ihr habt mich überzeugt. Der strenge Schutz von Tuber spp. gilt tatsächlich nur für Wildpopulationen, also darf man die Trüffel von einer Trüffelplantage tatsächlich ernten, und zwar nicht nur für den Eigenbedarf (da Tuber spp. nicht unter §2 als Ausnahme gelistet ist), sondern auch für den kommerziellen Bedarf.


    Jetzt hätte ich noch zwei Rechtsfälle, zu denen ich eure Meinung gern hören würde (nur bezüglich der Rechtslage, also ungeachtet der Frage, ob dies von Behörden verfolgt werden dürfte oder nicht):


    Fall 1:
    Mykologe X bietet ein Trüffel-Seminar an, welches Trüffel-Fundtechniken zum Gegenstand hat. Die Seminarteilnehmer werden auch praktisch ausgebildet. Während einer der Trüffelsuchexkursionen wird im Wald ein Tuber spp. entdeckt und von einem Teilnehmer (bzw. seinem Hund) ausgegraben. Der Mykologe X schießt von dieser Fundszene ein Digitalfoto und betreibt damit auf seiner Website Werbung für seine Trüffel-Seminare.


    Fall 2:
    Auf dem Waldfriedhof in ABC-Stadt wachsen bei geeigneten Witterungsbedingungen unter einer Eiche immer wieder Tuber aestivum. Die Eiche wird von den Bediensteten des Friedhofs (die von der Existenz der Trüffeln nichts wissen) gepflegt, regelmäßig geschnitten und mithilfe von Insektiziden vom Eichenprozessionsspinner und ähnlichen Tierchen befreit. Der Rasen unter der Eiche wird regelmäßig gemäht und der Grasschnitt umgehend entfernt. Handelt es sich hierbei um eine Wildpopulation oder um eine kultivierte Population?

    [quote='Schwammolo','https://www.newboard.pilzforum.eu/board/index.php?thread/&postID=159703#post159703']
    >Die Bundesartenschutzverordnung schützt lediglich wilde und heimische Arten. Wenn ihr euch also einen Baum in den Garten stellt oder eine Plantage aufmacht, dürft ihr ernten.


    Dafür hätte ich gerne die Quellenangabe (entweder den Original-Gesetzestext oder einen Gesetzeskommentar). Wo glaubst du das aus dem Gesetz herauslesen zu können? Calabaza hat das Zitat in Anführungszeichen gesetzt, also scheint er zu wissen, aus welcher Quelle das Zitat stammt.


    > so dass es irgendwann zu einer gesetztesänderung kommen wird, nur wann ist die frage.


    Jetzt widersprichst du dir aber selber. Weiter oben hast du gesagt, dass schon jetzt, also vor einer etwaigen Gesetzesänderung, das Recht auf deiner Seite ist. Wozu dann das Hinarbeiten auf eine Gesetzesänderung?

    [quote='Schleiereule','https://www.newboard.pilzforum.eu/board/index.php?thread/&postID=159602#post159602']
    > also dem Trüffel suchen im eigenen Garten steht nichts mehr im Wege.


    Das gesetzliche Trüffelsammelverbot gilt m. E. auch für "gezüchtete" Trüffel aus dem eigenen Garten. Selbstverständlich darf man sich einen gekauften Trüffelbaum in den Garten stellen, man handelt löblicherweise ganz im Sinne des Artenschutzes, da man durch das Kultivieren zur Trüffelverbreitung beiträgt. Nur - ernten darf man dann nicht! Man darf sich lediglich freuen, dass man Trüffel im Garten hat.


    > Das Gesetz des Trüffelsuchverbotes Stammt noch vom dritten Reich und sollte bestimmt den Trüffelvorrat der Obrigkeit garantieren, ob das heute auch so ist, warscheinlich.


    Leider führt auch das nicht zur Nichtigkeit des Gesetzes.


    > Hier ein paar Links über Trüffelzucht.


    O. K., ich will jetzt beileibe keine Spaßbremse sein. Macht am besten eure Erfahrungen selber. Aber wer Trüffelbäume kauft, sollte zumindest die Rechtslage kennen. Ob man von den Verkäufern verlangen kann, dass sie dem Käufer die Rechtslage darstellen, ist noch mal eine andere Baustelle.

    @Pilzler13
    In der Sache haben Schwammolo und du sicher Recht, aber wenn ihr darüber mit dem Ordnungsamt diskutieren wollt, ist das Gesetz nun mal nicht auf eurer Seite. Nichts anderes wollte ich sagen. Im übrigen hatte Schwammolo in seinem Posting nicht darauf hingewiesen, dass er die Trüffelsucherei bereits zu einem Gewerbe ausgebaut HAT (lt. Homepage). Hätte ich das gewusst, hätte ich mich natürlich etwas diplomatischer ausgedrückt.
    Freundliche Grüße
    Oehrling

    Hallo Schwammolo, interessantes Thema.


    Hier meine Gedanken zu dem, was du geschrieben hast.


    >und ja, ich versuche das auch irgendwie zu einer Art Beruf zu machen.


    Man sollte grundsätzlich bei allen beruflichen Aktivitäten (die vielleicht sogar in Richtung Broterwerb gehen), bedenken, welche Auswirkungen auf die Umwelt sich daraus ergeben. Immer fragen: Kann es gutgehen, wenn das, was ich vorhabe, noch 2000 Andere vorhaben? Kommt es dann, wie z. B. bei der Fischerei zur Überfischung, zu einer "Übersuchung"? Will man sich vorstellen, dass in Deutschland Menschenmengen so wie im Perigord geeignete Böden umwühlen auf der Suche nach Trüffeln?


    > Der Tenor der Vorwürfe ist meist in etwa folgender:
    - Man führe Horden von Menschen mit ihren Hunden durch die Wälder.


    Das würde sicher kein vernünftiger Trüffelsucher tun *gg*, es sei denn, jemand versucht trüffelinteressierte Laien mit teuer bezahlten Trüffelsuchkursen abzuzocken.


    >- Man schade der Natur.


    Ach, die Natur. Viele selbsternannte Naturschützer wissen nicht wirklich, was Natur ist. Innerhalb Deutschlands muss man Gebiete, die natürlich oder nur naturnah sind, sehr lange suchen. Fahr mal an den Yukon oder ins australische Outback - das ist Natur. In Deutschland legt der Gesetzgeber fest, was Natur ist, aber keine Moralinstanz.


    > Wie ihr obiger Liste entnehmen könnt, sind Morcheln, Steinpilz, Pfifferling genauso geschützt wie die Trüffeln, mit dem Unterschied, dass es irgendwann einen Zusatzpassus gab, der die Entnahme der Erstgenannten in geringen Mengen erlaubt.


    Und das heißt, dass man nicht eine einzige Trüffel ausgraben darf, strenggenommen nicht einmal in seinem eigenen Garten. Da muss man fragen, ob die Wildschweine dieses Gesetz auch kennen.


    > Viele Pilzsammler und -kenner brüsten sich jedes Frühjahr mit ihren Morchelfunden,


    Ja, so sind die Leute. Ob sie wohl auch wissen, dass sie der Polizei damit Beweise für eine eventuelle Strafverfolgung liefern?


    > Ich würde sogar so weit gehen und sagen, dass es keinen oberirdischen Großpilz gibt, der so häufig ist wie die Burgundertrüffel. (Ganz nebenbei: was haltet ihr für den häufigsten Pilz?)


    Laut Krieglsteiner/Gminder dürften das der Striegelige Schichtpilz und der Rehbraune Dachpilz sein. Und Tuber uncinatum häufiger als diese? Hmmm...


    > Dennoch sind die Trüffeln streng geschützt, während Morcheln entnommen werden dürfen.


    Ja, so ist die Rechtslage. Hier Rechtsdiskussionen zu führen, ist müßig.


    > Vielleicht ist es kein Zufall, dass die Morcheln so schwer zu finden sind.....


    Sind Morcheln wirklich so schwer zu finden? Die werden doch eigentlich zu allen Gelegenheiten gefunden: bei Radtouren, bei Spaziergängen, beim Freiluftsport, auf dem Weg zur Arbeit, auf dem Supermarktparkplatz, bei der Gartenarbeit ... nur eben nicht bei gezielten Morchelsuchexkursionen *gg*

    Meine von heute wuchsen in einer Parkanlage mit wenigen Bäumen, um einen der Bäume herum, auf Rasen als halber Hexenring. Das Gras wächst an dieser Stelle dichter und ist dunkler grün als das Gras drumherum. Aber ich habe sie auch schon am Rand eines Fichtenwaldes gefunden. Dagegen noch nie mitten im Wald. Also Gras war immer in irgendeiner Form dabei.

    Ich glaube auch, dass das Maipilze sind (natürlich ohne Gewähr). Ich habe heute auch welche gefunden und finde, dass der mehlig-gurkige Geruch sehr markant ist. Der ist so stark, dass man ihn schon beim Abpflücken riecht.

    Auch mit dem zweiten Account das gleiche Problem: ich gebe definitiv den richtigen Benutzernamen ein und das richtige Password, und es erscheint: "Benutzername und/oder Password falsch". Echt frustrierend, das!
    Nun kommt meine letzte Chance: vielleicht liegt es ja am Umlaut "Ö", dass es nicht klappt. Wenn nicht, dann war es das leider auch schon mit dem Beiträge hochladen, denn da ich mich jedesmal neu registrieren lassen muss, gehen mir jetzt die e-Mail-Adressen aus.[hr]
    Whow, jetzt klappt es! Der Fehler liegt tatsächlich am Umlaut-Ö im Benutzernamen. Eigentlich merkwürdig, dass dann ein solcher Benutzername vom System bei der Registrierung akzeptiert wird, da könnte doch schon ein entsprechender Warnhinweis kommen.


    Bitte an den Administrator: könnten die jetzt verwaisten Accounts "Öhrling" und "Öhrling_" gelöscht werden?