meines Wissens ist das Sache desjenigen, der die neue Gattung umgrenzt/beschreibt.
100% sicher bin ich nicht, ob man auch dann frei ist in der Wahl der Typusart, wenn in der Gattung schon eine Art ist früher schon als eine Typusart einer Gattung definiert wurde. Aber ich meine ja. Ansonsten gäbe es ja auch ein Problem, wenn in einer neuen Gattung jetzt mehrere Arten wären die für verschiedene (synoynme) Gattungen als Typusart bereitständen.
Übrigens muss jede systematische Einheit oberhalb der Art eine Typusart definiert bekommen, also auch Untergattungen und Sektionen.
Servus beinand,
es ist eigentlich relativ simpel. Wird eine neue Gattung definiert, dass geht es erstmal darum, welche Taxa der Gattung angehören sollen. Ist es nur eine Art, also eine monotypische Gattung, dann muss geprüft werden, ob diese Art bereits Typus eines anderen Gattungsnamens ist.
Ich würde z. B. für Boletus edulis die Gattung Albocarneus beschreiben (und der Name sei noch frei). Darf ich nicht, denn Boletus edulis ist Typus der Gattung Boletus und die ist (viel) älter als die neue beschriebene Gattung. Die Neubeschfreibung ist illegitim und ungültig.
Würde ich den Kiefernsteinpilz als eine monotypische Gattung beschreiben wollen (will ich nicht, nur ein Beispiel), dann müsste geprüft werden, ob Boletus pinophilus schon Typus einer Gattung ist. Ist er nicht, also ginge das.
Ich würde nun die Gattung Veloalboboletus beschreiben und den Kiefernsteinpilz als Typus angeben.
So, jetzt kommt einfache Mengenlehre. Was ist, wenn man weitere Arten in die Gattung stellen will?
Beispiel: Zu Veloalboboletus soll nun auch Boletus aestivalis, B. aereus und B. edulis hinzukommen. Dann habe ich eine Menge von vier Taxa. Jetzt ist wieder zu prüfen, ob eines der vier Taxa Typus einer Gattung ist. Und ja, ist es, Boletus edulis (sogar von mehreren, die bis auf die älteste ungültig sind). Ich darf also diese Vierergruppe nicht als Veloalboboletus bezeichnen, sondern als Boletus, weil der Name dann Priorität hat (der älteste zählt, Copyright!).
Beschreibt man gleich eine Gattung mit mehreren Arten, die hinzukommen sollen, dann muss man erst prüfen, ob eine der Arten bereits Typus eines Gattungsnamens ist. Wenn ja, muss der gewählt werden.
Nur dann, wenn die Menge der Arten keinen Gattungstypus enthält, kann man einen neuen Namen dafür anwenden.
Beispiel:
Die Gattungen Hypholoma, Stropharia und Psilocybe wurden in der Flore Neerrlandica zu einer großen Gattung zusammengelegt. Jetzt muss man den Gattungsnamen nehmen, der der älteste ist und dessen Typus zur Menge der enthaltenen Arten liegt - das war Psilocybe.
Heute ist diese "Gattung" auf zwei Familien aufgetrennt und in diverse kleinere aufgespalten worden. Für jede einzelne musste geprüft werden, ob sie neu zu beschreiben ist oder schon ein Name vorhanden ist, der aufgegriffen werden muss.
Ist es aber wirklich so, dass alle Arten, die in die neu zu definierende Gattung gehören sollen, keine Typen für einen anderen, älteren Gattungsnamen sind, dann kann man frei wählen, welche Art man als Typus festlegt.
Sinnvoll ist es, eine Art zu nehmen, zu der auch ein realer Typusbeleg existiert und nicht nur eine Farbtafel... Aber man ist frei.
Als z. B. Mallocybe erzeugt wurde, hätte man auch einen anderen Gattungsnamen neu beschreiben können (Mallocybe war eine Sektion bzw. Untergattung in Inocybe). Dann hätte man als Typus einer neuen Gattung "Inocybe" terrigena wählen können. Wäre sinnvoll, da es einen Typusbeleg, Sequenz etc. gibt.
Mallocybe als Sektion/Untergattung war aber mit "Inocybe" dulcamara typisiert. Da gibt es keinen Typusbeleg, keine sichere Sequenz (wenn nicht mittlerweile epitypisiert wurde). Die Typuswahl ist damit eigentlich ungünstig. Aber sie ist erlaubt.
Wer die Gattung beschreibt, definiert frei den Typus - also die Typusart.
Wer eine Art neu beschreibt, der wählt auch frei, welche seiner Aufsammlungen der Typusbeleg sein soll.
Wer sollte da eingreifen dürfen? Natürlich kann man frei wählen.
Wenn man aber die Gattung so typisiert, dass der Typus eben schon Typus einer älteren Gattung ist, der hat sofort einen ungültigen Namen erzeugt. Ist ja auch klar, denke ich.
Wer nun die Steinpilze in zwei Gattungen aufspalten will - in trockenhütige und in schmierighütige, würde (gäbe es weltweit nur vier Arten) also für Boletus aestivalis und B. aereus eine Gattung, für B. edulis und B. pinophilus eine andere Gattung definieren. Er darf aber nur für die trockenhütigen eine neue Gattung beschreiben, denn für die beiden schmierighütigen gibt es schon einen Namen, der auf einer der beiden Arten beruht.
Würde der Beschreiber das aber durchziehen und nun für die Schmierighütigen wie gesagt die Gattung Alboveloboletus und die andere "Siccoboletus" beschreiben und wählt er für dier erstere den Kiefernsteinpilz, für letztere den Sommersteinpilz, wären die Namen zwar gültig, aber erstere ist so nicht anwendbar. Erst wenn später zufällig rauskäme, dass es drei Gattungen sind:
Sommer-/Schwarze Steinpilze als eine, Kiefernsteinpilze als zweite und Fichtensteinpilze als dritte, dann ginge es wieder. Boletsu edulis wäre Typus der Fichtensteinpilze, Boletus pinophilus Typus der Kiefernsteinpilze und Boletus aestivalis der trockenhütigen.
Erkennt man das nicht an und schmeißt alle zusammen, muss man Boletus nehmen.
Erkennt man nur die Spaltung in Trocken/Schmierig an, muss die Schmierighütige Gattung Boletus heißen und Veloalboboletus wäre ein Synonym.
Heute sagt man, alle Steinpilze sind Boletus s. str. (und das ist sehr stabil).
Also zusammenfassend:
Mach eine Liste, welche Arten eine Gattung bilden sollen, such für alle Arten heraus, ob sie für einen Gattungsnamen der Typus sind und nimm dann den Gattungsnamen davon, der der älteste ist. Ist keine der Arten der geplanten Gattung ein Gattungstypus, muss man die Gattung neu beschreiben und kann dann den Typus frei wählen.
Liebe Grüße,
Christoph
