Hallo zusammen,
ich bin der Meinung, dass zwischenzeitlich das eigentliche Problem herausgearbeitet wurde. Ist es richtig, dass es sich auf die Frage reduziert, will die DGfM eine weitere Ausbildung anbieten, oder wäre diese Ausbildung Voraussetzung für Kartierungsaufträge? Letzteres wäre nicht richtig, nicht sinnvoll und nicht nützlich. Also sollte dies bei der Versammlung deutlich gemacht werden und ein entsprechender Beschluss herbeigeführt werden, dass es ausschließlich ein weiteres Ausbildungsangebot ist. Mehr ist eigentlich nicht möglich. Sollten Beschlüsse eines Vereins gegen Vorschriften verstoßen (ganz allgemeine Anmerkungen, nicht auf Konkretes bezogen), ist ja jedes Mitglied berechtigt, hiergegen mit rechtlichen Schritten vorzugehen.
Nicht vergessen -und das ist das überhaupt Entscheidende- sollte man, dass die DGfM überhaupt keine Entscheidungshoheit über die Vergabe von Kartierungsaufträgen hat. Ein dahingehender Beschluss wäre zwar unverständlich, unnötig und würde sicher viele verärgern, hätte aber keinerlei Rechtsbindung. Sollte das die DGfM wollen?
Viele Grüße
Thomas