Hallo Oehrling,
Würdest du wirklich mit dem Putzaufwand argumentieren? Wäre ich Ratsuchende, würde ich denken: der versucht mich von etwas abzubringen, ohne gute Gründe vorbringen zu können, und dir niemals krause Glucken oder Wieseltäublinge vorlegen.
Eher würde ich da noch die Empfehlung des Bundesamts für Risikobewertung gelten lassen, vom Verzehr abzusehen. Dass sie das Risiko als eher gering einschätzen, muss ja nicht unbedingt erwähnt werden.
Stefan, hier ging es in erster Linie um die schriftliche Prüfung, und aus der mündlichen kann ich mich nicht an solche allgemeinen Fragen erinnern. Mag evtl. auch von Prüfer(in) zu Prüfer(in) variieren.
LG, Craterelle
