Hallo, Frank!
Nö, daß das Forum jetzt unter einer Attacke von klagegeilen Anwaltssch***pen leiden muss, wäre noch schlimmer. Und wer müsste es wieder einstecken: Du, und das geht nicht. Insofern: Besser erstmal abschalten.
Allerdings haben sicherlich viele Firmen, bzw. die Seiten und Nutzer, die mit diesem Gesetz parasitiert werden sollen, bisher einfach nichts davon mitbekommen.
Wir ja auch nicht. Ist ja auch kein Wunder, wenn man sich so einen abstrusen Müll ausdenkt, hält man das möglichst lange geheim. Wobei eine solche Hinterf*****keit natürlich wirklich bedenklich ist, ich hatte den Trotteln, die sich den Mist ausgedacht hatten, eigentlich zugute halten wollen, daß sie einfach nur dumm sind, aber bei der gleichzeitigen Abgefeimtheit, das möglichst wenig Leute davon Wind bekommen, wäre das schon eher Böswilligkeit und Bösartigkeit der Hintergrund.
Wobei ich momentan echt nicht sicher bin, ob ich mich gerade zurecht aufrege.
Und vielleicht sollte man für das Forum erstmal noch nicht komplett alle extern eingebundenen Bilder abschalten, zumindest nicht so, daß es nicht wiederherstellbar wäre. Erstens sind die meisten externen Bilder bei picr hochgeladen, mit denen man vermutlich recht unproblematisch eine entsprechende Vereinbarung treffen könnte.
Zweitens: Jemand sollte sich mal den kompletten Text angucken, jemand, der auch diese absurde Fremdsprache beherrscht, in denen solche Texte verfasst werden.
Da sind mindestens drei Probleme, wo ich mir nach wie vor einfach nicht vorstellen kann, daß dieses Gesetz gelten darf:
1. Die Nutzerdaten sind ja auswertbar, sowohl hier im Forum als auch auf den entsprechenden Uploadseiten. Es ist bei jedem Bild nachvollziehbar, daß es von der selben Person (= Bildautor) extern hochgeladen und anschließend hier eingebunden wurde. Von der Seite sind Klagen auszuschließen.
2. Externer Uploadseite und Forum werden bei Bildern lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, keine Eigentumsrechte an den Bildern. Insofern käme das Gesetz einer Enteignung der Bildautoren gleich.
3. Wenn es sich also nicht um einen externen Hoster handelt, der Bilder verkauft, gibt es hier keinen kommerziellen Hintergrund. Insofern kann eigentlich auch von Seite des externen Hosters nicht geklagt werden.
Fazit: Ich kenne mich nicht aus mit Gesetzestexten, auch weil ich nicht verstehe, warum die nicht auf deutsch sondern in einer eigenartigen fremdsprache verfasst werden.
Aber nichts an dieser Situation ist logisch, nichts ist gerecht, nichts ist nachvollziehbar, nichts ergibt einen Sinn.
Also erstmal vielleicht besser nichts überstürzen, wass sich nachher nicht wieder rückgängig machen lässt. Zur Not halt vor Abschalten der extern eiingebundenen Bilder erstmal eine Kopie sichern, damit man es später wieder herstellen kann.
LG, Pablo.