Beiträge von nochn Pilz


    ...-brutzelt-schon ;)


    Damit bin ich durch für heute! :cursing:
    Ich war beim neuen Halal-Schlachter und habe mir Merguez gekauft. Normalerweise finde ich die total lecker, aber in Bremen finde ich nur...


    ..so Würstchen.. <X:nana:


    Deswegen der Fernet! Aber ich kriege heute einfach nicht das, was ich will... *seufz*

    Ich bins nicht!
    Den Vertreter kenn ich... aber der kommt immer erst später..
    Aber, liebe Kuschel, ich hab hier noch von gestern einen Bio-Chardonnay. Geht der fürs Erste..?[hr]


    ...Den Vertreter kenn ich... aber der kommt immer erst später..
    ...


    Na, guck...doch schon da..! :D


    ...Ich hätt Euch gerne was davon abgegeben :plate:


    Heuchler! :cursing::evil:

    Zitat

    ich bräuchte mal nen Verdauungs-Fernet oder so
    hat jemand was da ?


    ...das ist allerdings echt originell:
    Ich hab hier so gegen halb neun nach einem "Fernet-Branca oder irgendwas aus dieser Liga" fragen wollen. Dann hat mein Rechner mich rausgeworfen. Sachen gibts...


    Also, ich nehm auch Einen! :cool:

    Kleiner Tipp:
    Der Pilz lässt sich auf der Hutaußenseite viel besser braten, wenn der Stiel völlig entfernt wird. Also nicht nur flach abschneiden, sondern Loch in den Hut machen (ist bei Jolis Pfannenbild gut zu erkennen). ;)
    Der Pilz liegt flacher in der Pfanne und wird gleichmäßiger braun. Außerdem ist der Stielstummel sehr zäh.


    ...Allerdings ist das mit Sicherheit nicht so gewollt, sondern nur blöd formuliert, oder? :D


    Meine Erfahrung mit Gesetzen ist so, dass die in der Regel sehr gut durchdacht sind. Das ist selten, dass da etwas gewollt, aber nicht klar formuliert ist.


    Aber Vorsicht! Die genannte Regelung gilt für Niedersachsen, ich habe nicht überprüft, wie das in anderen Ländern aussieht.


    ....allerdings begreife ich nicht, wie du zu dem Schluss kommst, daß man im NSG auf den Wegen sammeln dürfte?
    Es steht doch oben, daß ich im NSG nichts verändern darf...eine Entnahme wäre doch aber auch eine Änderung und der Weg gehört ja auch zum NSG dazu? magst du das nochmal erklären?


    Gerne, Inni.
    Also wichtig ist Folgendes:

    Zitat

    Grundgesetz Artikel 31
    Bundesrecht bricht Landesrecht.


    Im Bundesrecht ist folgende Legitimation gegeben:

    Zitat

    § 39 Abs. 3 BNatSchG :
    Jeder darf ... wild lebende ... Pilze ... aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.


    und im Landesrecht für Niedersachsen (das muss halt jeder mal prüfen, für das Land, in dem er sammelt) gilt das Betretungsverbot nur außerhalb der Wege:

    Zitat

    § 24 Abs. 2 NNatG:
    Das Naturschutzgebiet darf außerhalb der Wege nicht betreten werden.


    Selbst wenn in Nds. das Pilzepflücken verboten wäre (isses aber nicht, vgl. § 35 Abs. 3 NNatG) würde § 39 Abs. 3 BNatSchG (Erlaubnis zum Pilzepflücken) vorgehen.



    [hr]


    Wie war dein Tag Hans ? Hattest du viel Streß auf der Arbeit ? :evil:
    ...


    Endlich registriert das mal Einer... :evil:

    Kleine Ergänzung: In Naturschutzgebieten auf Wegen darf ich auch Pilze sammeln (nochmal Nds. NatSchG):

    Zitat

    § 35 Allgemeiner Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen
    (1) Es ist verboten, wildlebende Tiere unnötig zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten.


    (2) Es ist verboten, wildlebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten.


    .(3) Es ist verboten, wildlebende Blumen, Gräser, Farne und Zweige in größerer Menge als der eines Handstraußes zu entnehmen und Gräser, Kräuter, Früchte, Moose, Pilze oder Flechten zum Verkauf oder für gewerbliche Zwecke zu sammeln. Diese Verbote gelten nicht für Eigentümer, sonstige Nutzungsberechtigte und Personen, die eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten mit sich führen. Die Naturschutz-behörde kann im Einzelfall oder allgemein durch Verordnung das Entnehmen und Sammeln, auch durch die in Satz 2 genannten Personen, für begrenzte Zeit beschränken oder verbieten, soweit dies zum Schutz gefährdeter Bestände notwendig ist.


    Ach? Hattest Du mal? :evil: Wie äußert sich das denn? :cool:


    Ich habe es mit Hilfe von Akupunktur, Hypnose, kurzwelligen Röntgenstrahlen und der Hilfe eines Psychoanalytikers nach zwölf Jahren Behandlung vollständig verdrängt.

    Das ist im Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) geregelt. Dort heißt es im § 39:

    [hr]
    Das grundsätzliche Betretungsrecht ergibt sich aus § 59 BNatScHG:

    Zitat

    § 59 Betreten der freien Landschaft
    (1) Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz).
    (2) Das Betreten des Waldes richtet sich nach dem Bundeswaldgesetz und den Waldgesetzen der Länder sowie im Übrigen nach dem sonstigen Landesrecht. Es kann insbesondere andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen sowie das Betreten aus wichtigen Gründen, insbesondere aus solchen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Feldschutzes und der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung, zum Schutz der Erholungsuchenden, zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Grundstücksbesitzers einschränken.

    [hr]
    Das Bundesrecht ist hier großzügig, einschlägig ist § 14 Bundeswaldgesetz:


    Man muss also in das jeweilige Landesrecht eintauchen, um festzustellen, ob und inwiefern es allgemeine Betretungsverbote in diesem Bundesland gibt.[hr]
    Für Niedersachsen habe ich das mal rausgesucht (NWaldLG):

    Zitat

    § 2 Wald und übrige freie Landschaft
    (1) Die freie Landschaft besteht aus den Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sind auch die zugehörigen Wege und Gewässer.


    [hr]



    Dann gibt es dummerweise noch das Niedersächsische Naturschutzgesetz:

    Zitat

    § 24 Naturschutzgebiete
    (1) Gebiete, in denen Natur und Landschaft ganz oder teilweise besonderen Schutzes bedürfen, weil sie


    schutzbedürftigen Arten oder Lebensgemeinschaften wildwachsender Pflanzen oder wildlebender Tiere eine Lebensstätte bieten oder künftig bieten sollen,
    für Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde von Bedeutung sind oder
    sich durch Seltenheit, besondere Eigenart oder Vielfalt oder hervorragende Schönheit auszeichnen, kann die Naturschutzbehörde durch Verordnung zu Naturschutzgebieten erklären.
    (2) Im Naturschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die das Naturschutzgebiet oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen oder verändern. Das Naturschutzgebiet darf außerhalb der Wege nicht betreten werden. Soweit der Schutzzweck es erfordert oder erlaubt, kann die Verordnung Abweichungen von den Sätzen 1 und 2 zulassen.



    Zusammenfassend: Ich habe in Niedersachsen das Recht außerhalb der Naturschutzgebiete den Wald zu betreten (Einschränkung siehe § 23 Abs. 2 und § 31 NWaldLG) um dort in vernünftiger Art und Maß Pilze für den Eigengebrauch zu sammeln. Ausgenommen sind eingezäunte Waldgebiete oder solche, wo es ausdrücklich verboten ist. ;)[hr]


    ...Maronen mag ich aber wegen der schleimigen Konsistenz auch nicht so wirklich gerne...


    Hallo Inni,
    bei Maronen entferne ich grundsätzlich die Röhrenschicht. Dann werden sie gebraten. Danach sind sie eigentlich ganz knackig. Und vor Allem sehr lecker. :P


    ...Außerdem habe ich einen Latte Macchiato bestellt! Wann kommt der endlich? *verdurste* ;)


    Zitat von Wikipedia"

    Latte macchiato ['latËe maˈkjaËto] (italienisch –žgefleckte Milch–œ) ist ein Warmgetränk aus Milch und Espresso


    Kaffee ist in der Thermoskanne, Milch steht im Kühlschrank und die Flecken sind schon auf dem Glas - alles da. :evil:


    Huhu Hans,


    Lieben Dank für den Tip! Wo ich da genau suchen muss, weiß ich allerdings nicht. Zwischen Harpstedt und Groß Ippener liegt entlang der Delmenhorster Straße laut Google Earth ein Waldgebiet. Meinst du das?
    Wenn du Lust und Zeit hast, können wir auch gerne mal zusammen los.


    Liebe Grüße
    Manuela


    Hallo Manuela,
    ich habe 20 Jahre gesucht, bis ich eine zuverlässige Steinpilz-Ecke gefunden habe. Deshalb nimm es mir bitte nicht übel, wenn ich nicht so gaaanz präzise Angaben mache. :evil:
    Ich meine nur, dass die von mir genannte Gegend offenbar genug Regen abbekommen hatte. Jedenfalls habe ich dort am letzten Samstag noch gut gefunden (viel und auch Verschiedenes). Probier es einfach mal dort. :thumbup:


    Ich fahre oft spontan in die Pilze, deshalb ist Verabreden etwas schwierig. Allerdings bin ich bei den nächsten Nordtreffen am 14.09. (HH-Ohlsdorf) und am 15.09. (Sachsenwald östl. von HH) dabei. Die Nordtreffen werden von Mausmann organisiert, Infos findest Du hier im Forum. Wenn Du mitmöchtest könnten wir eine Fahrgemeinschaft bilden. :)

    Moin zusammen!
    Ich habe heute morgen seit Langem mal wieder Parasole gefunden. :)
    Zwei richtig schöne Hüte zum Panieren und ausbraten und zwei, die schon Schneckenbesuch hatten. Ich weiß, dass man die Stiele trocknet, um Pilzpulver daraus zu machen. Geht das auch mit sauberen Reststücken vom Hut? Es widerstrebt mir, die Hüte wegzuwerfen, ein Drittel ist gut brauchbar.:plate:
    Was meint Ihr? 8|