Hallo Stephan,
Man deutet schließlich nicht auf einen Pilz und sagt "essen" oder "nicht essen". du führst mit den Ratsuchenden ein Beratungsgespräch. Du teilst dein Wissen, informierst über für und wider und kannst schließlich immer noch entscheiden, falls die Person den Pilz trotz Vor-/Sonderbehandlung probieren will und ihr die ganzen Punkte (individuelle Unverträglichkeit, schlechter Geschmack) bewusst sind, ihn bei ausreichender Frische freizugeben. Mit dem ganzen Disclaimer zusammen sehe ich da kein Hemmniss. Es muss nur ausreichend begründet sein. Außerdem kann man Beratungsgespräche so steuern, dass man gar nicht in die Lage kommt den Pilz ggf. freizugeben. ![]()
Und ich bin mir ziemlich sicher, dass das der Prüfer genau so sieht.
VG Thiemo

