Liebe Craterelle,
ich gehe mal kurz auf ein paar einzelne Punkte ein (und muss dann ins Bett)
Da mir auch die englischen Trivialnamen in vielen Fällen sehr gefallen, freue ich mich über deren Auflistung im Anhang. Da sieht man dann auch über so einige Tippfehler gern hinweg.
Gut zu wissen - es ist eventuell eine Neuauflage geplant. Die englischen Namen hatte ich nicht recherchiert
ZitatEin sinnvoller Ansatz, den man hätte vervollständigen können, wenn man nur die Seitenzahl der eigentlichen Beschreibung fett gesetzt hätte und die weiteren Nennungen in den Artikeln zu anderen Arten nicht.
Stimmt :shy:
ZitatNicht so gut nachvollziehen kann ich mitunter die Beschreibungen der Gerüche und gelegentlich auch die zu Geschmack/Küchentauglichkeit. Das werde ich zum Anlass nehmen, einige meiner Eindrücke nochmals kritisch zu überprüfen, und z.B. den Ockertäubling noch einmal zu probieren, wenn er denn dem von mir geschätzten Fichtenreizker ebenbürtig sein soll.
Das wiederum war ich. Ich mag den Fichtenreizker, wenn er scharf angebraten ist (sonst schmeckt er mir zu bitter) - und ähnlich finde ich den Ockertäubling, wenn er scharf angebraten wird - ist er voll mit Wasser, sodass er in der Pfanne vor sich hin köchelt, wird er bitter. Ist rein subjektiv alles mein Empfinden.
ZitatNachtrag: In der Einleitung ist folgendes zu lesen: "Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist in Deutschland zudem verboten und kann mit einer Geldbuße geahndet werden." Manchmal wünsche ich mir das zwar kurzfristig, aber mir fehlt der Glaube in diese Aussage (was wiederum das Vertrauen in andere Angaben, für die keine Quellen angeführt sind, nicht unbedingt erhöht). Christoph, kannst du erhellen, auf welche rechtlichen Grundlagen ihr euch da bezieht?
Das bezieht sich auf das Bundesnaturschutzgesetz. Da steht es explizit drin. Ich habe jetzt auf die Schnelle nicht den Paragraphen gefunden (habe nur gegoogelt, nicht durch das Gesetz geblättert), aber ich kann etwas zitieren:
ZitatAlles anzeigenFerner ist es nach den Bestimmungen des Bun-
desnaturschutzgesetzes verboten, Pilze ohne
vernünftigen Grund von ihrem Standort zu ent-
nehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände nie-
derzuschlagen oder auf sonstige Weise zu ver-
wüsten. Man darf daher z.B. auch keine Giftpil-
ze umstoßen oder mutwillig zertrampeln
Quelle: https://www.regierung.oberfran…ofr_amtsblatt_2011_09.pdf
(eine Veröffentlichung von Verordnungen)
Es freut mich, dass du den Kauf nicht bereust
LG
Christoph