DGfM-geprüfte PSV sind über die DGfM versichert.
Das ist nicht korrekt, PSV sind nur über die DGfM auf DGfM Veranstaltungen versichert. Wenn ein PSV eigene Wanderungen durchführt, dann ist das keine DGfM Veranstaltung. Und selbst wenn, die Übernahme einer Haftung bei Todesfall wäre auch hier nicht gegeben, niemand versichert fahrlässige Tötung. Davon abgesehen ist der PSV auch anders als bei uns in der Schweiz nichts geschütztes oder offizielles.
Natürlich nicht bei grober Fahrlässigkeit, aber ich dachte, dass man ansonsten über den DGfM haftpflichtversichert ist:
ZitatAlle PSV der DGfM, die Mitglied in der DGfM sind und einen gültigen PSV-Status haben, sind durch die DGfM für ihre Beratertätigkeit haftpflichtversichert. Die Kosten für diese Haftpflichtversicherung trägt die DGfM. Der Versicherungsschutz entbindet den PSV nicht von seiner Sorgfaltspflicht.
Quelle: https://www.dgfm-ev.de/qualifikationen/psv/ausbildung
Vielleicht habe ich das falsch interpretiert. Dann sollte man das imho klarer ausdrücken. Bei einem eigenen Gewerbe ist aber eine eigene HP-Versicherung sowieso sinnvoll. Bei Angeboten über z.B. VHS hätte ich angenommen, dass die Versicherung haftet.
Gut, vielleicht muss ich mich da noch mal gründlicher informieren. Danke für den Hinweis.
Grüße
Oliver
