Beiträge von Climbingfreak

    Hi,


    also bei dem würden mich schon die Mikromerkmale interessieren. Wichtig ist hier auch zu wissen, ob du feststellen konntest, dass der an vergrabenem Holz wächst.


    Ansonsten bin ich auch ratlos. H. pustulatus ist natürlich eine Option, aber mich stört da die ungewöhnliche Huthautstruktur. Der trockene Hut an sich stört mich eher nicht; ich hab die auch schon sehr oft mit trockenem Hut in feuchten Bachtälern z.B. gefunden...


    l.g.
    Stefan

    Hi Dieter,


    erstmal großes Kompliment zu dem tollen Beitrag und deinem sehr guten Vermögen komplizierte Dinge mit einfachen Worten zu erklären. Eine Fähigkeit, die mir hin und wieder fehlt. :thumbup:


    2-3 kleine Sachen muss ich aber korrigieren/ergänzen. Meine Einwürfe mögen pingelig und kleinlich erscheinen, sind aber trotzdem wichtig das mal richtigzustellen, damit hier kein falsches Bild von der Methodik entsteht, ws mir als studierter Biochemiker ein wichtiges Bedürfnis ist. Das ganze soll bitte nicht als Wichtigtuerei oder so was misverstanden werden.


    1. Diese 97%-Grenze von Ditte: Das ist kein festgelegter "Grenz"Wert! Laut deinem Beitrag kann das so aufgefasst werden. Ditte hat bisher die Erfahrung gemacht, dass Inocyben mit einer 97%igen Übereinstimmung und darunter eigene Arten darstellten. Das ist ihr bisheriger Erfahrungswert und es kann durchaus sein, dass Ditte mal über eine Ausnahme stolpert. Zudem ist dieser Wert gattungsspezifisch. Laut Aussage von Karl W ist es bei Rötlingen anders. Ich schreibe hier das ausdrücklich nochmal, damit hier keine Misverständnisse entstehen.


    2. Konsensussequenzen: Das sind die vereinheitlichten Sequenzen der Sequenzierung des sequenzierten Fundes. Es hat sich inzwischen etabliert, dass die Sequenzen von beiden Strängen der DNA separat untersucht und ausgegeben werden. Beide Einzelstrangsequenzen werden dann zu der sog. Konsensussequenz zusammengefasst. Das hat den Vorteil, dass bei Fehlern, welche unvermeidlich bei der Sequenzierungsreaktion passieren, du immer noch den Gegenstrang als zusätzliche Sicherheit hast.


    3. Dass die ersten und die letzten Basen von der Sequenz nicht verwendet werden, hat nix mit dem Signal-Rauschverhältnis an sich zu tun. Das liegt in der Methode der "Chromatograpie" (ich bin mir nicht sicher, ob das nicht doch eine Kapillarelektrophorese ist) mit ihren Nachteilen begründet, nämlich dass die kleinen DNA-Fragmente in der Säule nicht entsprechend zurückgehalten werden und die großen Fragmente zu lange, als dass eine gescheite Auftrennung erfolgen kann.


    4. Ach und eine kleine Sache noch: Die Reinkultivierung ist nur "nur" bei Mischkulturen auf Agarplatten wichtig. Ascomyceten, welche größere Fruchtkörper ausbilden, können direkt zur Sequenzierung.


    l.g.
    Stefan

    Hi,


    also wenns euch beruhigt; ich verstehe den Phal von Hans und Safran nicht. Zum Glück muss ich das als Rätselsteller auch nicht. :evil:


    l.g.
    Stefan


    @Beli: Wegen dem Inoyben-Exsiccat: Das geht pauschal nicht zu sagen. Tendenziell aber sollte das kein Problem sein, wenn die damilige Kollektion in gutem Zustand war, die Fruchtkörper gut getrocknet wurden und das Exsiccat entsprechend gelagert wurde.


    l.g.
    Stefan

    Hi,


    das sieht mir, wenn überhaupt nach einem Rostpilz aus. Ich habe gerade mal im Klenke/Scholler nachgeschlagen. Es sind keine Rostpilze an Botrychium bekannt.


    Mycosphaerella sp. kannst du getrost ausschließen. Dazu müsstest du an den Blättern Pseudothecien oder Pycnidien finden.


    Was möglich sein kann, dass diese Gebilde von einem Insekt stammen könnten; irgendwelche Gallen oder so was. Damit muss man immer rechnen.


    l.g.
    Stefan


    Deine Kompetenz auf dem Gebiet würde ich nie wagen anzuzweifeln. :thumbup:
    Und gerade weil es ein so unklarer Fall ist finde ich das absolut Diskussionswürdig.


    Hi,


    das weiß ich doch. :Kuschel: Diskutieren können wir darüber gern. Allerdings ist der Ausgang von dem Problem ungewiss. Das ist das Problem. Die Gesetze/Verordnungen sind in vielen Dingen zu unkonkret. Vieles läuft da auf Einzelfallentscheidungen und gelaufene Gerichtsprozesse/Urteile hinaus.


    l.g.
    Stefan


    Hi,


    ein Rechtsverstoß kann nur eine zuständige Behörde festellen; keine Privatpersonen! Wir können nur als Privatpersonen eine Behörde auf einen möglichen Rechtsverstoß hinweisen. Ich habe, wie du ja weißt, bisher fast ausschließlich im öffentlichen Dienst gearbeitet. Ich kenne mich mit dem Verwaltungsrecht, Lebensmittelrecht, OWiG usw. aus. Denke bitte auch daran, was ich oben schon schrieb. Das wird auf eine Einzelfallentscheidung hinauslaufen. Eine eindeutig klare Rechtslage zu dem Thema sehe ich nicht.


    l.g.
    Stefan


    Da bin ich aber stolz auf mich, dass ich den seltenen Burschen herausbekommen habe. Leider hatte ich in noch nicht das Vernügen ihn live vor der Nase zu haben, den gibts doch in MV nicht Stefan. Der ist auch nicht im Arteninventar MV von Kreisel aufgeführt.
    Der Neue ist auch schnuckelig.


    Dann noch ein größeres Kompliment, dass du den so schnell erkannt hast. :thumbup:


    Kann gut sein. Ich habe die Inet-Seite der Firma mir nicht angesehen. Das beste ist, was man da machen kann: die Zuständigkeiten der Behörden einhalten und sich an die zuständige untere Lebensmittelüberwachungsbehörde wenden! Diese muss die ersten Schritte einleiten und kann dann ggf. weitere Stellen, z.B. Fachbehörden, zuständiges Landesministerium usw. hinzuziehen.


    l.g.
    Stefan


    Climbingfreak:
    Oh, dann habe ich das wohl aufgrund eines Artikels aus 2004 fehlinterpretiert. Schau mal hier:


    https://www.welt.de/wissenscha…ergiftungen-entdeckt.html


    Da gibt es die Aussage, daß die Forscher selbst das spezifizierte Giftmolekül aus Russula subnigricans für den Verursacher des Equestre-Syndroms durch Grünlinge hielten.


    Hi,


    sagen wir mal so. Meines Wissens wurde der "Giftstoff" zuerst in R. subnigricans nachgewiesen und dann erst im Grünling. Ist aber im Endeffekt "Wurscht".


    In der Problematik gibts weiterhin einige ungeklärte Fragestellungen. Klar wurden Tierversuche unternommen, aber wenn den Versuchstieren fast ausschließlich Grünlinge zu fressen gegeben werden, MÜSSEN die ja irgendwelche klinischen Symptome zeigen.


    l.g.
    Stefan

    Hallo Leute,


    ich bin schon der Meinung, dass ihr der Thematik hier wesentlich mehr Aufmerksamkeit schenkt, als die Sache Wert ist.


    Gehen wir mal ganz pragmatisch ran. Es wird empfohlen die Grünlinge für Konserven zu verwenden. Geht mal in einen Supermarkt/Discounter und seht euch die Pilzkonserven durch. Ihr werdet keine Konserven mit Grünlingen finden. Damit sollte schon alles gesagt sein!


    Außerdem sind die Konzerne/Firmen, welche Pilzkonserven herstellen, für die Thematik schon längst sensibilisiert. Die haben viel zu viel Angst vor einem Imageverlust, bzw. Klage. Die werden einen Teufel tun und potentielle Giftpilze verwenden.


    Zum rechlichen Status: Es gibt kein Gesetz, was Lebensmittelproduzenten verbietet, bestimmte Pilzarten für Ihre Erzeugnisse zu verwenden. Klingt erstmal erschreckend, ist aber so. Wenn man sich aber in das Lebensmittelrecht etwas eingearbeitet hat, gibt es gewisse Gesetze und EU-Verordnungen, die da einiges klarstellen.


    Nehmen wir die allseits beliebte Lebensmittelbasisverordnung VO EG 178/2002; da heißt es im Artikel 14:


    [font="Verdana"]"Artikel 14
    [/font]

    [font="Verdana"]Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit
    [/font]

    [font="Verdana"](1) Lebensmittel, die nicht sicher sind, dürfen nicht in Verkehr ge-
    [/font]

    [font="Verdana"]bracht werden.
    [/font]

    [font="Verdana"](2) Lebensmittel gelten als nicht sicher, wenn davon auszugehen ist,
    [/font]

    [font="Verdana"]dass sie
    [/font]

    [font="Verdana"]a) gesundheitsschädlich sind,
    [/font]

    [font="Arial"][font="Verdana"]b) für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind.[font="Arial"]...[/font][/font]"
    [/font]

    Zudem gibt es die Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuchkommission für unterschiedliche Produktgruppen. Diese Leitsätze haben keinen Gesetzescharakter, geben aber gewisse Standards vor, die sog. Verbrauchererwartung. In den Leitsätzen für Pilze- und Pilzerzeugnisse ist eine Artenliste enthalten, welche Pilze auf Märkten frisch gehandelt, bzw. in Pilzerzeugnissen üblicherweise in der Industrie verwendet werden. Dort ist der Grünling nicht enthalten. Im Regelfall halten sich die Firmen daran.


    Dass Grünlinge in die EU importiert werden, mag daran liegen, dass sie in einigen EU-Ländern immer noch Marktpilze sind. Für Deutschland sehe ich da aber kaum Probleme, weil die Importeure da schon sehr aufpassen und außerdem; wofür gibts die Zutatenliste. ;)


    @beate: Du verwechselst da was. Die Giftstoffe inkl. Vergiftungsfälle wurden in einem Täubling (Russula subnigricans) zuerst in Asien beschrieben; nicht in Grünlingen.


    Wer sich am besten hier im Forum mit der Thematik auskennt, ist Wolfgang P. Er sitzt da sozusagen an der Quelle. :)


    l.g.
    Stefan


    :D Ich hau mich weg! :thumbup:

    Hallo ihr lieben,


    kommen wir zur lange erwarteten Auflösung. Zunächst erstmal ein großes Lob, dass so viele von euch die Art rausbekommen haben. Das ist nicht selbstverständlich, denn die Art ist


    1. nicht in den Standardeinsteigerwerken (Gerhardt, Pareys usw.) enthalten
    2. relativ unbekannt
    3. seeeehr selten


    Was mich nicht sehr überrascht hat, dass nur wenige Stunden nach Einstellen des Rätsels beli1 die richtige Lösung hatte, direkt danach folgte Anja. Bei beli hat mich das nicht sonderlich verwundert; bei Anja schon, denn ich hatte der Art mal unterstellt, dass die in MV nicht vorkommt. Egal. Ein klein bisschen Schade finde ich ja doch, dass es hier nicht zu einer kompletten Nullrunde gereicht hat. Der Pilz wäre auf alle Fälle dafür prädistiniert. :evil: :saint:


    Es ist Chrysomphalina (Gerronema) strombodes, der Gestreifte Nabeling.




    Zu der Art gibts auch eine kleine Geschichte. 2014 war für mich ein ganz besonderes Jahr. Toffel und ich waren damals arbeitslos. Aufgrund der Arbeitsosigkeit hatte ich im Herbst 2013 mit der Pilzkartierung angefangen. Das ging so weit, dass Toffel und ich 2014 mindestens einmal pro Woche Pilze kartieren gefahren sind. An einem Tag Ende Juli 2014 hatten wir beide so gar keine Idee, wo es hingehen sollte. Ich hatte dann eine Idee. Lass uns doch in das Felsenlabyrinth nach Leupoldishain fahren. Ich wollte mir einige Gipfel dort mal ansehen. Einer klang ganz besonders vielversprechend, denn dieser sollte aus rotem Sandstein bestehen, eine Rarität im Elbsandteingebirge. Wir hatten an dem Tag einige hübsche Funde gemacht; u.a. habe ich an dem Tag meine erste Inocybe mikroskopisch bestimmt. Das war nicht schwer; war ja "nur" I. mixtilis. Die Bilder dazu habe ich in einem OEPR schon mal gepostet. (Nebenbei erwähnt hatte ich damals die Teilnehmer ganz schön gefordert. :evil: ) Ach und die Bilder von der Rhizopogon obtextus in einem anderen OEPR stammten auch von dem Tag. :cool:


    Gut um es kurz zu machen. Den Gipfel haben wir leider nicht gefunden; auf dem Irrweg dahin allerdings diese Kameraden. Sie wuchsen auf Fichtenästen und das massig. Wir wussten beide nix damit anzufangen. Toffel hat den Fund damals hier angefragt und von Ralf die rettende Idee bekommen. Ich habe damals unheimlich viel von Toffel gelernt und es hat uns sehr zusammengeschweißt. Er ist für mich zu einem sehr guten und engen Freund geworden und was ebenso wichtig ist, wir sind unsere härtesten Kritiker in Sachen Pilzfunden.
    2016 habe ich im Juni ein Einzelexemplar auf dem Dresdner Heidefriedhof; einen Monat später hatten Toffel und ich die Art an einem wohlbekannten Bachlauf in der Dresdner Heide an Kiefer gefunden. Das Foto stammt auch von diesem Fund.


    Makroskopisch sieht C. strombodes Clitocybula lacerata, dem Gestreiften Holztrichterling sehr ähnlich; nur hat dieser eine andere Sporenform und reinweiße Lamellen, während C. strombodes immer zumindest leicht gelbliche Lamellen hat. Aus diesem Grund habe ich auch Clitocybula lacerata mit 10 Punkten bewertet. Was mich wundert ist, dass außer Pablo den niemand nannte, obwohl das die bekanntere Art ist, da im Pareys enthalten. :/


    Dass unsere Funde noch nicht in Pilze Deutschland erschienen sind, hat Gründe, die ich hier nicht sage. In der Sachsenflora werden die Funde aber erscheinen.


    Ich hoffe, die Geschichte hat euch gefallen.


    Übrigens war ich aufgrund einiger Antworten sehr überrascht. Dass einige Teilnehmer mit Aussagen "Ich hab zu dem Pilz eine ganz besondere Beziehung" dachten, dass es sich nur um einen Ritterling oder Risspilz handeln kann/muss, war schon iwie bezeichnend. Ich wollte damit niemanden auf eine falsche Fährte locken. Auch wollte ich euch mit dem Rätsel nicht überfordern, aber mal ein Test, wie weit ich hier gehen kann, muss schon mal sein. Die nächsten Rätsel werden alle wieder einfacher und die Pilze alltäglicher; versprochen. :saint:


    Platzierungstabelle:


    1. 40 Romana (+ 10)
    2. 38 Safran (+ 8)
    3. 36 Beorn (+ 8)
    4. 33 Anja (j+10)
    5. 30 EberhardtS (+ 0)
    6. 29 nochnPilz (+ 8)
    7. 28 JanMen, Goldröhrling, Texten (je +0)
    8. 26 Kozaki (+ 0)
    9. 24 Lupus (+ 8)
    10. 23 beli1 (+ 10)
    11. 16 Joe83 (+ 0)
    12. 15 Brasella (+ 0)


    [hr]


    Runde 5:


    Euch allen Viel Erfolg. :thumbup:

    Hi,


    immer am Rand bei den leicht verkümmerten Pflanzen suchen. In der Mitte bei den gesunden findest du den nie. Es lohnt sich auch an einzeln stehenden Pflanzen zu suchen, die ein Stück weit vom "Hauptfeld" stehen. Anand des Sklerotiums ist die Art bei Anemkonen unverwechselbar.


    Ich kann deinen Frust übrigens vollkommen nachvollziehen. Was hab ich für die Kartierung auch ganze Anemonenbestände durchgekämmt und nix gefunden. Letztes Jahr hats dann aber geklappt.


    l.g.
    Stefan