Hallöööööleeeee

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 5.505 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Marco.

  • Hallo Michaela, herzlich willkommen im Forum ;)


    Schöner Steinpilzfund :thumbup:


    Auf dem ersten Bild, links der Dunkelhütige könnte der Schwarzhütige Steinpilz Boletus aereus sein, oder irre ich mich ? :/


    viele Grüße,
    Andreas

  • Hallo Sven, Andreas, Anke und Dorka!


    Ja, ich habe mich darüber auch sehr gefreut...
    Andreas, ich glaube auch, dass das ein Schwarzhütiger Steinpilz (Kiefernsteinpilz) war. Sollte man eigentlich stehenlassen, oder?


    lg Micha

  • Hi Micha,


    Zitat


    Sollte man eigentlich stehenlassen, oder?


    Laut Bundesartenschutzverordnung ist der Schwarzhütige Steinpilz (Boletus aereus) vollkommen geschützt, man darf ihn also nicht sammeln. Wenn dein Pilz nun tatsächlich Boletus aereus war (kann man ohne Detailangaben nicht sagen) kann man dir keinen Vorwurf machen, du wusstest es ja nicht ;)


    Der Kiefernsteinpilz (Boletus pinophilus= dunkle Weinrote Kappe, rotbräunlicher Stiel und Netz) ist zwar seltener als z.b. der Sommer.- bzw. Fichtensteinpilz, jedoch nicht besonders geschützt also darf man diese für den Eigenbedarf sammeln.


    viele Grüße,
    Andreas


    PS: Mich würde interessieren wo du den dunkelhütigen gefunden und ob du noch weitere Bilder zur hand hast :/

  • Hier sind übrigens noch zwei weitere Fotos von dem "dunkelhütigen Steinpilz", leider etwas unscharf auf einem und auf dem anderen ist er nur halb zu sehen :/




    lg Micha

  • Hi Micha,


    Danke für die Bilder ;) Ja, du hast es schon angesprochen, leider zu unscharf um etwas genaueres sagen zu können, aber es könnte hier tatsächlich in Richtung Schwarzhütiger Steinpilz gehen.


    viele Grüße,
    Andreas

  • Hallo Andreas,



    Der Kiefernsteinpilz (Boletus pinophilus= dunkle Weinrote Kappe, rotbräunlicher Stiel und Netz) ist zwar seltener als z.b. der Sommer.- bzw. Fichtensteinpilz, jedoch nicht besonders geschützt also darf man diese für den Eigenbedarf sammeln.


    Meines Wissens nach ist der Kiefernsteinpilz in der Roten Liste mit RL 3 bewertet. Tendenz immer seltener werdend. Das er damit nicht geschützt ist und gesammelt werden darf, ist mir neu.


    Und die Bundesartenschutzverordnung, na ja...


    Beste Grüße,
    Marco

    Bei Online-Pilzbestimmungen gibt es keine Essfreigabe! Die gibt es nur bei einem Pilzsachverständigen!

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  • Hallo Marco,



    Meines Wissens nach ist der Kiefernsteinpilz in der Roten Liste mit RL 3 bewertet. Tendenz immer seltener werdend. Das er damit nicht geschützt ist und gesammelt werden darf, ist mir neu.


    Und die Bundesartenschutzverordnung, na ja...


    - Die "Rote Liste (RL)" ist eine von Mykologen und Pilzkennern über Jahre zusammengetragene Liste von Pilzarten, die von "potentiell gefährdet bis ausgestorben" bewertet werden. Die aufgeführten Arten differieren in den einzelnen Bundesländern und in der BRD-Gesamtliste wird eine Gesamtbewertung über alle Bundesländer durchgeführt.
    ---> Leider ist die aus gesetzlicher Sicht völlig unverbindlich und ein Sammeln der RL-Arten kann nicht geahndet werden.


    - Gesetzlich verbindlich ist nur, was in der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) steht:


    - S. 30/31 werden die geschützen Pilzarten aufgeführt und in §2 werden prompt "Ausnahmen" (das gibt es bei Pflanzen und Tieren nicht) definiert, damit die Speisepilzsammler auch weiterhin ihre Lieblinge ("sofern sie in geringen Mengen für den eigenen Bedarf der Natur entnommen werden").
    ---> Jeder "Speisepilzsammler" in der BRD sollte sich klar darüber sein, dass er sich strafbar macht (leider wird das kaum kontrolliert und selten geahndet) wenn er u.A. folgende Arten in größeren Mengen der Natur entnimmt:
    (1) "Steinpilz" (Boletus edulis)
    (2) Alle heimische "Pfifferlinge" (Cantharellus spec.)
    (3) Alle heimische "Birkenpilze und Rotkappen" (Leccinum spec.)
    etc.
    ---> Liebe Speisepilzsammler. Immer daran denken:
    (a) "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht:thumbup:
    (b) Wird Zeit, dass sich ein "Kontrollorgan" einmal die "Fundmeldungen" in Pilzforen (nicht nur dieses) anschaut.


    Nachdenkliche Grüße
    Gerd


    PS.:
    Schaut auch hier. Da wurde das Thema diskutiert:


    - pilzschutz-t-2143.html#pid13798

  • Hallo Gerd
    Vielen Dank für diese Information.
    Das mit den Pfifferlingen war mir nicht bewußt.Ich werde im nächsten Jahr daran denken.
    Allerdings ist mein Motto sowieso :nur die Menge mitnehmen , die man auch verwerten kann und will .
    Kenne auch Leute die, Ihre Körbe vollpacken und zuhause fliegt dann so einiges in den Müll,
    was vielleicht nicht mehr so toll aussieht .
    Gruß Sabine

  • Hallo Gerd,


    Ich weiss natürlich, wer die Rote Liste erstellt, habe da schließlich auch selbst mitgewirkt.


    Was rechtlich verbindlich ist und was nicht ist hier auch nicht der springende Punkt. Aber solche Aussagen wie "also darf man diese für den Eigenbedarf sammeln" verleiten dazu, Rote Liste-Arten wie den Kiefernsteinpilz guten Gewissens mitzunehmen. Und wer zieht eigentlich die Grenze bei "Eigenbedarf"? Wie klar ist Eigenbedarf definiert? Hier gibt's ein paar interessante Bemerkungen dazu: thread.php?threadid=881.


    Ich bin der Meinung, man sollte Rote Liste Pilze unbedingt schonen und wenn überhaupt nur zu Bestimmungszwecken mitnehmen. Das wollte ich eigentlich damit sagen.


    Beste Grüße,
    Marco

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  • Heisse Diskussionen...
    Ich, für meinen Teil, habe jetzt jedenfalls immer mein Pilzkundebuch dabei und schau erst mal nach, bevor ich abschneide...das mit den Pfifferlingen war mir bewusst, in Österreich (Kärnten) gibts da richtig empfindliche Bußgelder...
    Schließe mich Sabine an, denn ich sammle auch nur das, was ich noch am gleichen Tag verwerten kann.


    Lg Micha

  • Hallo zusammen,


    Zitat von Marco


    Ich bin der Meinung, man sollte Rote Liste Pilze unbedingt schonen und wenn überhaupt nur zu Bestimmungszwecken mitnehmen. Das wollte ich eigentlich damit sagen.


    Richtig - stimmt schon, Marco. Aber ich wollte eigendlich nur beschreiben das der Schwarzhütige Steinpilz nicht der Kiefernsteinpilz ist. Hier nochmal die Frage von Michaela:


    Zitat von Michaela


    Andreas, ich glaube auch, dass das ein Schwarzhütiger Steinpilz (Kiefernsteinpilz) war. Sollte man eigentlich stehenlassen, oder?


    Habe also geschrieben, dass pinophilus im Gegensatz zu aereus (den sie da womöglich gefunden hatte, aber das weiß man ja auch nicht so genau :/ ) keinen besonderen Schutzstatus hat und deswegen auch für den Eigenbedarf gesammelt werden d ü r f t e. In der derzeit aktuellen Roten Liste für M-V ist pinophilus auch mit RL 3 angegeben - d.h. derzeit noch nicht seltene Art - aber mit Rückgangstendenz.


    viele Grüße,
    Andreas

  • Hallo Andreas,



    Richtig - stimmt schon, Marco. Aber ich wollte eigendlich nur beschreiben das der Schwarzhütige Steinpilze nicht der Kiefernsteinpilz ist und deswegen auf die folgende Frage von Michaela geantwortet


    Deswegen muss aber nicht gleich der Hinweiss erfolgen, dass man den Kiefernsteinpilz sammeln 'darf'. Es ist überhaupt nicht eindeutig geregelt, wie 'Eigenbedarf' genau definiert ist, les dir mal die Beiträge dazu im DGfM-Forum durch. Besser wäre der Hinweis: "Essbar, sollte aber wegen Seltenheit nicht für Speisezwecke gesammelt werden bzw. geschont werden". Das ist zumindest meine Meinung.



    derzeit noch nicht seltene Art - aber mit Rückgangstendenz.


    Genau deshalb sollte man solche Arten auch nicht in geringen Mengen sammeln.


    Beste Grüße,
    Marco

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