Ich wollte noch etwas zu der Frage beisteuern, warum es keine Essensfreigabe im Internet gibt bzw. was der Hintergrund dafür ist.
Pilzsammler, die sich über ihre Pilze unsicher sind, können ihr Sammelgut zu einem Pilzberater (heute: Pilzsachverständiger) bringen und begutachten lassen. Im Osten waren das zu DDR-Zeiten offizielle oder halboffizielle Stellen, die ihren Dienst am Volk verrichteten. Im Westen lief dies schon immer auf privater Basis und wurde höchstens von den Kommunen gefördert (Beispiel: die Pilzschule Hornberg im Schwarzwald, die ja auch Pilzberatung anbietet).
Jeder darf sich Pilzberater/Pilzsachverständiger (PSV) nennen und unter dieser Bezeichnung Pilzberatung betreiben, da die Bezeichnung nicht geschützt ist. Anders sieht es aus bei der Bezeichnung "DGfM-geprüfter Pilzsachverständiger", hier handelt es sich um nach den Richtlinien der DGfM ausgebildete und von der DGfM geprüfte Leute, die als besonders vertrauenswürdig gelten können. Pilzberater im Osten haben meist auch ein sehr gutes Wissen, auch wenn ihnen das DGfM-Siegel fehlen sollte. Ist der PSV in einem Pilzsachverständigen-Verband (z. B. DGfM) organisiert, ist sein Tun über eine spezielle Haftpflichtversicherung, die der Verband für ihn abschließt, abgesichert. Voraussetzung für Entschädigungsleistungen ist, dass die Spielregeln der Versicherung eingehalten werden. Dazu zählt auch das Nicht-Freigeben-Dürfen von Pilzen übers Internet, Telefon oder ähnliche Kommunikationsmittel.
Alle, die nicht in einem solchen Verband sind, sind prinzipiell gegen die Folgen von Falschberatungen nicht abgesichert, da die normale Haftpflichtversicherung solche Fälle nicht abdeckt.
Fazit: Wer also Pilze übers Internet freigibt, ist kein böser Mensch, Straftäter oder was auch immer, sondern er verzichtet auf diesen Versicherungsschutz. Wer keinen Pilzberaterschein hat, hat das Recht, Pilze übers Internet oder wo auch immer freizugeben. Er übernimmt dann die Haftung für negative Folgen - das aber auch nur, wenn der Anfrager darauf vertrauen konnte, dass der Beratende wirklich einen hohen Pilzsachverstand hatte oder wenn der Freigebende wirde besseres Wissen handelte, d. h. mit voller Absicht einen Giftpilz freigegeben hat. Im Grundsatz ist jeder, der Pilze verzehrt, für sein eigenes Tun verantwortlich, und Pilze zu essen, nur weil jemand dahergelaufenes im Internet den Pilz "freigegeben" hat, bleibt eigenes Risiko.