Hi.
Das könnte man in der Tat als einigermaßen unbedacht bezeichnen. oder zumindest unglücklich.
Ach wie gut, daß ich vorsichtshalber als Überschrift mal "Boletus erythropus Fries" stehen gelassen habe.
So wie ich das jetzt sehe, kann man dann auch ganz gut bei diesem namen bleiben.
Da ich die Veröffentlichung nicht vorliegen habe, und nicht wirklich sicher bin in den aktuellen internationalen Nomenklaturregeln: Ist diese Neotypisierung eigentlich "legal"? Denn mal angenommen, es gäbe von Schulzers Boletus queletii Typusmaterial, hätte man nicht zunächst dieses untersuchen müssen? Kann man einen Neotypus für eine Art anlegen, von der es bereits ordentliches Typusmaterial gibt, egal unter welchem Namen?
Ansonsten schmeiß ich halt "Boletus erythropus Persoon" aus der Synonymliste raus und bleibe zumindest für den fettgedruckten Namen in der Überschrift ganz trotzig bei "Bolatus erythropus Fries". Und damit könnte man dann vorerst so weiter fahren, daß man Boletus erythropus Fries als Basis für Neoboletus erythropus annimmt. Wobei du - wenn ich's richtig im Kopf habe - für die Neukombination von Neoboletus erythropus vom Persoon'schen Taxon ausgegangen bist, Christoph? Weil das ja so im grunde auch korrekt wäre...
Die Problematik mit den nordamerikanischen und europäischen Arten und Namensverschiebungen ist ja relativ bekannt, das passiert ja - seit auch genetische Daten zur Artdefinition hinzugezogen werden - häufiger, daß man feststellen muss, daß morphologisch sehr ähnliche europäische und nordamerikanische Stämme eben nicht identisch sind. Fällt mir gerade bei Rindenpilzen und so immer mal wieder auf, wie zB Scytinostroma portentosum (nordamerikanische Art) ---> Scytinostroma hemidichophyticum (europäische Art).
LG; Pablo.