Hallo, da ist mir auch noch was eingefallen. Vielleicht könnte das Günter noch in seinem Post mit dranhängen. Die folgenden beiden Gesetze schildern einige meiner Frühjahrserfahrungen.
§ 26 - Zweite Ohrenregel:
Die schönsten und kapitalsten Judasohren wachsen meist in einer Höhe, die man auf den Zehenspitzen mit den Fingerspitzen gerade so nicht mehr erreicht.
Erste Ergänzung zur Zweiten Ohrenregel:
Sollte man einen Schemel oder Ohrenernter* mit in den Wald genommen haben, wird sich die Ist-Höhe der Judasohren an das jeweilige Hilfsmittel angepaßt haben, so daß dessen Mitnahme völlig sinnlos war.
Zweite Ergänzung zur Zweiten Ohrenregel:
Sollte es einem trotzdem gelingen, eines der Judasohren vom Stamm zu lösen, wird es unweigerlich in einen unter ihm befindlichen Brennesselbewuchs fallen.
Erste Ergänzung zur zweiten Ergänzung zur Zweiten Ohrenregel:
Bei der Suche nach dem in den Nesseln verschwundenen Judasohr mit Hilfe des Schuhwerks verdeckt man das verschwundene Ohr umso mehr.
Zweite Ergänzung zur zweiten Ergänzung zur Zweiten Ohrenregel:
Entschließt man sich dazu, das Judasohr mit bloßen Händen zu suchen, verhält sich dessen Madenbefall linear proportional zu der Anzahl der durch das Nesselwerk malträtierten Stellen an Händen und Unterarmen.
Dritte Ergänzung zur zweiten Ergänzung zur Zweiten Ohrenregel:
Ignorierte Judasohren sind madenfrei, aber nur so lange wie man sie ignoriert.
§ 27 - Das Hüpfendes-Ohr-Axiom:
Hüpft bei gleichzeitiger Positionierung des Kopfes über einer Pfanne ein darin befindliches schmorendes Judasohr aus dieser heraus, so wird es zweifellos genau das Auge treffen.
Erste Ergänzung zum Hüpfendes-Ohr-Axiom:
Trägt man zum Schutz oder aus medizinischen Gründen eine Brille, so wird es die Nase treffen.
Zweite Ergänzung zum Hüpfendes-Ohr-Axiom:
Trägt man eine Taucherbrille, so wird es den Mund treffen.
Dritte Ergänzung zum Hüpfendes-Ohr-Axiom:
Trägt man eine Taucherbrille und einen Mundschutz, fragt einen die Frau ob man noch alle Tassen im Schrank hat.
*Ohrenernter, auch Auriculator genannt: ein an einem Besenstiel angeflanschtes, gebogenes und U-förmig ausgeschnittenes Stück Blech zum Zwecke des Abschabens von außer Reichweite befindlichen Judasohren. Aufgrund der ersten Ergänzung zur Zweiten Ohrenregel konnte ein praktischer Nutzwert noch nicht nachgewiesen werden.