Also,
ein Jäger hat in einem Revier das Recht, sich jagdbares Wild unter Berücksichtigung des Jagdrechtes anzueignen. Bei allem, was nicht dem Jagdrecht untersteht, hat er die gleichen Rechte wie jeder andere Bürger.
Pilze, Pflanzen und Früchte unterstehen nicht dem Jagdrecht. Pilzesammeln im NSG ist für ihn verboten, ansonsten muss er sich an örtliche Beschränkungen halten.
Mit dem Auto darf er in den Wald, um jagdlichen und hegerischen Pflichten nachzukommen. Auf dem Weg darf er natürlich anhalten und Pilze sammeln. Zu beweisen wäre, dass er nur zum Zweck des Pilzesammelns in den Wald gefahren ist. Ein Ding der Unmöglichkeit.
Deine Hunde musst Du auf Waldwegen nicht angeleint halten. Die Hunde müssen aber in Deinem Einwirkungsbereich bleiben und natürlich gehorchen. Tun sie das nicht, haftest Du im Falle eines Schadens. Abseits vom Weg musst Du die Hunde anleinen, ob sie gehorsam sind oder nicht. Im NSG musst Du die Hunde immer angeleint halten und weder Du, noch die Hunde dürfen den Weg verlassen.
Wenn der Förster massenweise Steinpilze aus dem Wald holt, gibt es auch massenweise Steinpilze. Dann ist es relativ egal (für die Pilze).
Wenn Du ihm nachweisen könntest, dass er die Pilze verkauft, dann hättest Du natürlich etwas in der Hand, um ihm an den Karren zu fahren.
Keinesfalls aber kann man ein (eventuelles) Fehlverhalten ( evtl. freilaufen der Hunde außerhalb des Weges / Ungehorsam,was ich nicht unterstelle) damit aufwiegen, dass der Jäger sich auch falsch verhält.
Solange Du Dich korrekt verhältst, kann er Dir gar nix. Stellt er Dir nach und/oder drangsaliert er Dich ständig, kannst Du ihn wegen Belästigung anzeigen und eine Unterlassungsklage anstreben.
Wert ist es das wohl allemale nicht.