§ 37 - Fotogesetz
(1) Die Wahrscheinlichkeit, einen seltenen oder besonders schönen Pilz zu finden, verhält sich umgekehrt proportional zu der mitgeführten Fotoausrüstung.
(2) Gehst Du mit der Absicht in den Wald, besonders schöne Pilzfotos zu machen, so wird regelmäßig Folgendes eintreten:
1. Du findest ausschließlich angenagte Allerweltspilze.
2. Das Licht am Waldboden ist stets durch plötzlich aufziehende Bewölkung unzureichend.
3. Du wirst während der Einstellung der Kamera von einem Mückenschwarm entdeckt.
4. Ein Windstoss schüttelt Regenwasser aus dem Laub über der Kamera. Der Zeitpunkt ist abhängig vom Entfernen des Objektivdeckels.
5. Du stellst fest, dass der Akku leer ist.
6. Du stellst fest, dass Du vergessen hast, den Ersatzakku aufzuladen.
(3) Die Qualität Deines Pilzfotos verhält sich umgekehrt proportional zu der Würde, die Deine Körperhaltung ausstrahlt.
§ 38 - Schuhwerkgesetz
(1) Die Bodenbeschaffenheit des Pilzwaldes verhält sich umgekehrt proportional zu Deinem Schuhwerk.
(2) Gummistiefel finden regelmäßig selbständig Stacheldrahtreste unter Buchenlaub.
(3) Das Gewicht von Wanderstiefeln steigt mit der zurückgelegten Entfernung exponentiell an.
(4) Kleine Steinchen im Wanderstiefel werden regelmäßig erst dann verspürt, wenn der Stiefel ordnungsgemäß verschnürt und doppelt verknotet ist