Hallo Peter, Andreas Gminder hat in seinen Lehrgängen davon gesprochen. Dass schon kleinste Stücke. Die ein Kind in den Mund genommen hat, zu Blutveränderungen geführt hat. Die Quelle kenne ich nicht.
Aber die PSV sind z. B. gehalten, den gesamten Pilzkorb zu verwerfen, wenn sich Grüne bzw. andere amanitinhaltige Knollenblätterpilze im Sammelgut befunden haben, weil sich winzigste Stücke in die Speisepilze verirrt haben könnten
Ich geh mal davon aus, dass sich die DGfM etwas dabei gedacht hat, das so zu vermitteln. Wenn die Fachausschüsse der DGfM das Risiko so hoch bewerten, bin ich die letzte, die das in Frage stellt.
Hallo Claudia,
wie du selbst sagst, "die Quelle kenne ich nicht" - ich eben auch nicht!
Die Gefährlichkeit einer Geschmacksprobe wird hier hochstilisiert mit allerlei abenteuerlichen Begründungen, zudem wenn das Ministückchen wieder ausgespuckt wird. Da gibt es niemals "größere gesundheitliche Probleme", wie weiter oben genannt.
Da sollte man sich mal die Anweisungen für die Schweizer Pilzkontrolleure bei möglichen Vergiftungen von Kindern ansehen, wenn diese ein evtl. giftiges Pilzstückchen gegessen haben, das kleiner als ein Geldstück ist.
Das von den PSVs der DGfM immer wieder vorgebrachte "Entsorgen des Sammelgutes" wenn ein Giftpilz im Korb war, hat in erster Linie pädagogische (und rechtliche) Gründe, die ich auch voll unterstütze. Den zu Beratenden muss klar gemacht werden, wie nahe Leben und Tod beieinander stehen können.
Die Ammenmärchen über die mitzukochende Zwiebel, das Blauen der Pilze oder die von Schnecken angeknabberten Pilze, die Kennzeichen für Speisepilze seien, werden hier im Forum erfreulicherweise nicht weiter getragen.
Aber wir sollten sie nicht durch neue Ammenmärchen ersetzen.
Gruß
Peter