Kommerzielle Pilzzucht

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 360 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Der-glueckspilz.

  • Hallo liebe Pilzgemeinde, gibt es hier kommerzielle Pilzzüchter unter euch die vielleicht Erfahrung haben unter was die Pilzzucht jetzt genau fällt? Ist der Anbau auf Holzsubstraten zum Zweck des Verkaufs auf Wochenmärkten jetzt eine Urproduktion oder muss man ein Gewerbe anmelden? Ich habe schon einige Institutionen angeschrieben, aber vielleicht weiß ja von euch auch einer irgendwas.


    Liebe Grüße und danke

    Daniel

  • Hallo,


    frag doch einfach mal im Gewerbeamt nach oder rufe einen Pilzzüchter an, das wäre das, was ich tun würde, wenn ich nicht in der Lage wäre, die Frage durch Internetrecherche zu klären.

  • Hallo Navajoa, alles schon geschehen und in der Mache. Ich glaube ich habe mittlerweile acht Pilzzüchter angeschrieben und nur einer hat zurückgeantwortet. Ich habe aber gerade noch einige Schreiben verfasst und an verschiedene Stellen weitergeleitet.


    Aber vielleicht habe ich ja trotzdem Glück und hier weiß jemand was.

  • Weshalb sollte die Pilzzucht vom Gesetzgeber anders betrachtet werden als das Anziehen von Gemüse? Nach meinem bescheidenen Rechtsverständnis ist das sicher kein Gewerbe, auch nicht der Verkauf auf Wochenmärkten (es sei denn, Du verkaufst in größerem Umfang weiterverarbeitete Produkte mit). Aber ganz ehrlich: Bis Du Dich fragen musst, ob Du Deine Einkünfte gemäß Gewerbe oder gemäß Landwirtschaft zu versteuern hast, dürfte es bei diesem Geschäftsmodell ohnehin ein langer Weg sein – warte doch erstmal ab, ob Du überhaupt jemals die Freigrenze überschreitest. Ich glaube, das rechnet sich erst, wenn mans genauso macht wie die, die Edeka und Co. beliefern … also riesige Hallen bzw. ehemalige Bunker mieten, steril halten usw. – unter dieser Größenordnung stellt sich Frage nach der Versteuerung vermutlich lange Zeit erstmal gar nicht :)

  • Weshalb sollte die Pilzzucht vom Gesetzgeber anders betrachtet werden als das Anziehen von Gemüse? Nach meinem bescheidenen Rechtsverständnis ist das sicher kein Gewerbe, auch nicht der Verkauf auf Wochenmärkten (es sei denn, Du verkaufst in größerem Umfang weiterverarbeitete Produkte mit). Aber ganz ehrlich: Bis Du Dich fragen musst, ob Du Deine Einkünfte gemäß Gewerbe oder gemäß Landwirtschaft zu versteuern hast, dürfte es bei diesem Geschäftsmodell ohnehin ein langer Weg sein – warte doch erstmal ab, ob Du überhaupt jemals die Freigrenze überschreitest. Ich glaube, das rechnet sich erst, wenn mans genauso macht wie die, die Edeka und Co. beliefern … also riesige Hallen bzw. ehemalige Bunker mieten, steril halten usw. – unter dieser Größenordnung stellt sich Frage nach der Versteuerung vermutlich lange Zeit erstmal gar nicht :)


    Hallo,


    das ist die andere Seite der Medaille. Und ich kann mir vorstellen, das Großabnehmer dann auch zu einem bestimmten Datum, eine bestimmte Menge Pilze in der und der Größe haben wollen, etc.

    Ein echt schwieriges Terrain...


    Grüße,

    Steffen

  • hallo liebe Pilzfreunde ich habe heute morgen eine Antwort von der Landwirtschaftskammer erhalten, wie bereits vermutet gehört das tatsächlich zur Urproduktion.


    Hier der Auszug:


    "Die Produktion und auch der Verkauf von selber gezüchteten Pilzen fällt unter landwirtschaftliche Urproduktion bzw. gartenbauliche Erzeugung.

    Das ist bei Gemüseverkäufern, die ihrer eigene Ware verkaufen auch so. Im Prinzip ist das wie ein eigener Hofladen zu sehen.

    Gewerblich wird der Verkauf sobald sie auch andere (zugekaufte) Waren verkaufen. In der Regel muss der zugekaufte Teil unter 50 % liegen."