Hallo zusammen,
fand die Diskussion interessant, auch der Informationsaustausch zw. Digitalpilz und Pilzfreund47³ , und wollte dazu was fragen.
Aber zunächst damit ich on-topic auch kurz was sage:
Obwohl ich mir zutrauen würde die Stockschwämmchen sicher zu bestimmen, hab ich mir von Anfang bewusst der Problematik, an die eiserne Regel auferlegt, dass mich Stockschwämmchen nicht interessieren. Habe nie eins mitgenommen, geschweige den gegessen. Und dabei ist es geblieben, und ich denke, daß ich damit ganz gut gefahren bin. Hab es nie bereut, hab Freude an andere Pilze, unnötige Probleme brauche ich nicht.
Problematisch finde ich es wenn in Literatur, Internetforen, oder von manchen guten Pilzkennern zuviel Hype und Werbung um die Stockschwämmchen gemacht wird. Man sollte alle Anfänger aufklären und möglichst auch fernhalten von den Stockschwämmchen. Die Kenner sollen durchus Freude an ihnen haben, aber nicht andere versuchen dafür zu begeistern, oder welche verschenken.
Jetzt zu der Sache die auch hier im Thread sehr aufschlussreich und horizonterweiternd (für mich), die unterschiedlichen Handhabungen zw DGFM, anderen Akteuren, und den Vergleich Deutschland Schweiz: sehr interessant, habe sie zur Kenntnis genommen- ohne was zu beurteilen.
Pilzfreund47³ postete diesen Link mit den Regularien im Kanton Zürich, den ich auch durchlas
Dabei ist mir eine sehr interessanteste und in Anführungszeichen und nur auf den ersten Blick "krasseste und vielleicht verrückteste" Bestimmung, die ich je sah, und zwar:
daß vom 1. bis zum 10. September, und vom 1. bis zum 10. Oktober, Schonzeit ist, Pilzsammelverbot!
Sofortiger Diclaimer vorweg, damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich will auf keinem Fall diese Bestimmung lächerlich machen, schlecht über sie urteilen, oder in Frage stellen!!! Warum nicht? Vielleicht hat sie Ihren Sinn. Ich finde die Schweiz macht viele Sachen anders, und daraus kann man nur lernen. Ich finde die schweizer Art sehr gut, die Verfassung, die Gesetze.
Ich hätte trotzdem ein paar ernstgemeinte Fragen, nur zu meinem besseren Verständnis, an Pilzfreund47³ oder eventuell auch an CH-Andy:
Dieses zehntägige Sammeverbot, gilt das nur im Kanton Zürich oder auch in anderen Kantonen?
Halten sich die Zürcher dran, oder fahren sie in andere Kantone? Wird das in Zürich überwacht?
Und wie sieht dann so ein 11. Sept. oder 11. Okt. in Zürichs Wäldern aus?
Gibt es dann einen Massenanstum, oder vielleicht gar nicht so viele Pilzbegeisterte?
Was mich noch interessieren würde mit Bezug auf die Schweiz wäre ob es dort eine Rote Liste der geschützten Arten gibt, für die es Verbot gibt, und wenn ja welche?
Sorry, daß ich vieleicht zu viele fragen auf einmal gestellt habe. Es ist nicht Kritik, sondern dient nur der Informationserweiterung.
und Vielen Dank im Voraus für eventuelle Antworten,
Schöne Grüsse allerseits.