Servus Dieter,
die Regeln für Benennung und Beschreibung von Taxa sind im Nomenklaturcode zusammengefasst. Du findest den aktuellen Code hier online: http://www.iapt-taxon.org/nomen/main.php
Wichtig ist, dass der Protolog (also die definierende Bedschreibung) klar erkennbar ist - als noch Latein Pflicht war, war das simpel, da ja nur der Protolog auf Latein verfasst wurde. Er ist aber auch auf Englisch erkennbar, da du ja mit dem Artnamen und der Bemerkung "spec. nov." beginnst und mit der Definition des Holotypus endest. Es wird empfohlen, den Holotypus (und auch Isotypen, falls vorhanden) durch "hic designatus" (oder entsprechend auf Englisch) hervorzuheben. Der Typus muss zugänglich hinterlegt sein, das heißt, der Hinterlegungsort muss angegeben werden. Sinnvoll ist ein offizielles Herbar.
Der Protolog muss Merkmale enthalten, die die neue Art definieren. Es würde also nicht reichen, wenn du einen neuenTrichterling beschreibst und nur beschreibst "cap, stipe and flesh whitish". Das würde die Art nicht erkennbar beschreiben.
Natürlich musst du auch prüfen, on der Name nicht bereits besetzt ist, den du wählst. Dank MycoBank und/oder Index Fungorum ist das heute einfacher als früher.
Oft genug passieren Formfehler bei der Definition des Typusbelegs. Man darf auch keine Mischbelege als Typus hinterlegen (also mit mehreren Sammeldaten, da mehrere Kollektionen zusammengeworfen wurden).
Die Publikation muss in einer Zeitschrift mit ISBN-Nummer erfolgen (die Zeitschrift muss offiziell existieren und zugänglich sein, also in einer der offiziellen Bibliotheken - bei uns z. B. Senckenberg - hinterlegt sein - das Publikationsdatum ist das Datum der Hinterlegung).
Ansonsten gibt es viele Sollvorschriften - man muss also nicht. Man sollte (was sehr sinnvoll ist) einen MycoBank-Eintrag generieren und die MycoBank-Nummer in der Beschreibung angeben. Man sollte auch idealerweise eine Sequenz in der GenBank hinterlegen und angeben - meist nimmt man wohl die Barcoding-Region (ITS). Man sollte auch die Ethymologie des Epithetons erklären. Man sollte ausführlich diskutieren, warum man der Meinung ist, dass die Art neu ist. Man sollte die relevanten Merkmale alle erarbeitet haben. (usw.)
Beispiel: Jemand beschreibt eine neue Art der Gattung "Omphalina", gibt aber z.B. den Aufbau der Lamellentrama nicht an. Das kann man so machen, es ist erlaubt, aber es ist nicht sinnvoll. Dann muss ein anderer die Hausaufgaben für den Beschreiber machen, da die Lamellentrama wichtig ist für die Gattungszuordnung (Omphalina, Gerronema, Chryomphalina usw. - es gibt viele Nabelingsgattungen).
Der Code gibt dir die "rechtlichen" Minimalanforderungen an, die Qualität der Bedschreibung liegt beim Autor.
Und ich gebe Karl recht: man sollte nicht nur wegen einer Sequenz alleine neu beschreiben (was nicht auf dich gemünzt ist) - zumindest, wenn der Pilz Merkmale zeigt. Bei Hefen geht es ja oft nicht anders.
LG
Christoph
