Gut gemeint ist nicht immer gut. Aber vielleicht steckt hinter dem Rauchverbot irgend eine versicherungstechnische Spitzfindigkeit. Aber auch dafür müsste der Raucher, der den Waldbrand verursacht hat, erst mal erwischt werden.
Hallo Wutzi,
schön, dass du auch mal einen Beitrag schreibst. Bist ja schon seit 2015 angemeldet.
Eine versicherungstechnische Sptzfindigkeit steckt sicher nicht dahinter. Haftbarmachung ist Zivilrecht. Zivilrecht ist Urwaldrecht.
Darum geht es hier aber nicht zunächst. Hier ist öffentliches Recht angesprochen. Bundesgesetze, Landesgesetze, Verordnungen,
Behördliche regionale Erlasse, usw. Haftungsrechtliches erfolgt ggf. erst später. (Also wenn der Wald abgefackelt ist. Für das Rauchen
im Wald, ohne dass irgendwas passiert ist, darfst du sofort bezahlen. Natürlich bargeldlos. Der Beamte könnte ja korrupt sein. Sorry,
ich schreibe mal Klartext)
LG, Markus