Hallo Lukas,
schon zur PSV-Prüfung wird klar ausgeführt:
Beinhaltet der Korb tödlich giftige Pilze oder auch nur Teile von tödlich giftigen Pilzen, ist der gesamte Korb zu verwerfen.
Es könnte nun angeführt werden, dass die Dosis der anhaftenden Pilzreste oder Sporen, für eine Vergiftung doch viel zu gering ist. Was passiert aber, wenn es nach der Mahlzeit zu irgendeiner Reaktion käme und der Sammler ins Krankenhaus muss? Auch eine unechte Pilzvergiftung kommt dafür in Frage. Möglicherweise findet man bei der Untersuchung des Sammelguts, der Putzreste oder im Erbrochenen Sporen tödlich giftiger Pilze - die unvermeintliche Prozedur läuft an, eventuell bis hin zur Leberbestellung. Belastend für den Patienten und am Ende möglicherweise auch für den das Sammelgut freigebenden PSV.
Mit der oben genannten Regel kann dieser potentielle Ärger vermieden werden. Der Gifthäubling ist eindeutig ein tödlich giftiger Pilz.
Beste Grüße
Stefan