Hallo,
Pilze sammeln für die eigene Ernährung ist definitiv ein vernünftiger Grund zur Fruchtkörperentnahme!
Allerdings ist eben die Menge nicht geregelt, aber die Auslegung dieses Bundesgesetztes ist ja sowieso den Ländern übertragen. Nur findet sich in den entsprechenden Landesgesetzen eben auch keine griffigeren Beschreibungen, die Auslegung wird weiter an die Unteren Naturschutzbehörden deligiert. Das bedeutet also, dass Du in jedem Landkreis in dem du sammelst eigentlich die dort gängige Umsetzung erfragen musst.
Und das ist völlig unabhängig davon, ob eine Art auf der BArtSchV mit Ausnahmeregelung steht oder überhaupt nicht drauf ist. Der Pfifferling wird da nicht anders bewertet (theoretisch) als der Hallimasch.
Für uns Pilzsammler gilt als Faustregel, dass man sich immer im Gesetzesrahmen bewegt, wenn die Sammelmenge nicht ein Kilo überschreitet und keine komplett geschützten Arten dabei sind. Möchte man mehr sammeln, oder gar seine gesammelten Beute an Restaurants abgeben, verkaufen oder sonstwie gewerblich nutzen, dann ist immer eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde nötig. Dass die sich dann leichter tun, Dir ein Okay für 10 kg Hallimasch zu geben als für 10 kg Pfifferlinge dürfte klar sein. Wahrscheinlich würdest Du sogar mit großen Augen angeguckt wenn Du einen Antrag aufs Sammeln von größeren Mengen Hallimasch stellen würdest *ggg*
beste Grüße,
Andreas