Hallo Safran et al.,
solange ich nicht in einem (natur)geschützen Reservat mich bewege und keine eindeutige Umfriedung (Zaun) da ist, lassen mich solche Typen kalt; erst recht, wenn keine Schilder aufgestellt wurden.
Was sollen solche Typen denn schon machen? Im Sächsischen Waldgesetz hatjeder das Recht, den Wald zu betreten und einen "Handstrauß" für den Eigenbedarf an Pilzen, Kräutern, Blumen usw. mitzunehmen. Ausnahme sind geschützte Reservate. Ich würde das Waldgesetz des jeweiligen Landes studieren (die muss es im Internet geben) und dann solchen Leuten die entsprechenden Paragraphen unter die Nase reiben.
Falls der Typ mich dann bedroht, rufe ich die Polizei.
l.g.
Stefan
