Hi,
also ich hatte bister nur einen Fall, mir Leute Waschkörbeweise Pilze gebracht haben. Zum Glück war die Sache recht übersichtlich, denn ein Waschkorb enthielt H. fasciculare und der andere G. junonius. Ich hab die Pilze nicht zum Verzehr freigegeben, habe die Leute sensibilisiert, dass sie nicht maßlos irgendwelche Pilze waschkörbeweise sammeln sollten, haben ihnen gesagt, dass 2-3 Fruchtkörper pro Art für eine Beratung ausreicht und sie belehrt, dass es Sammelmengenbeschränkungen gibt und fertig.
Zu der konkreten Prüfungsfrage oben:
1. stammt die nicht aus dem Bereich Naturschutz, sondern aus der Kategorie PSV-Praxis. 
2. wäre es angbracht nicht zu viel in solche Sachen reinzuinterpretieren. Ihr denkt viel zu kompliziert.
Es ist richtig auf Sammelmengenbeschränkungen für bestimmte, geschützte Arten hinzuweisen. Bei den Pfifferlingen ist es ja so, dass 1-2 kg Frischpilze pro Tag und Person ja möglich sind, wobei es sich bei den konkreten Zahlen "nur" um Regelungen handelt, die von bestimmten Landkreisen ausgegeben worden sind. (Bei 3 kg würde ich ehrlich gesagt noch gar nix sagen; in der Praxis. Bei deutlich über 5 kg aber dann schon.) Es gelten ansonsten diesbezüglich die Gesetze der jeweiligen Bundesländer. Auf Verwechslungsmöglichkeiten kann man hinweisen, sowie an die Leute apellieren, zukünftig bedachtsamer mit der Natur umzugehen und zu bitten, dass die Sammler zukünftig bitte die Sammelbeschränkungen einhalten.
Die Fragen sind deswegen so offen gestellt, weil die Prüflinge auch kategorieübergreifend denken und handelns sollten. Dazu sind solche Fragen aus meiner Sicht ein geeigneten Prüfmittel.
l.g.
Stefan