Nun bin ich also Besitzerin dieses Werks, so schnell kann's gehen. Insgesamt ist mein Eindruck positiv, ich bereue den Kauf nicht.
Obwohl es von der Größe her geeignet wäre, erscheint es mir als "Unterwegsbuch" eher unpassend. Einem Anfänger würde ich lieber die kleinste Ausgabe E. Gerhard mit vergleichbarem Umfang in den Wald mitgeben. Aber als Bestimmungsbuch ist es ja auch nicht konzipiert, deshalb ist das völlig in Ordnung so.
Kurz gestutzt habe ich bei der taxonomischen Zuordnung der Stockschwämmchen zu Pholiota und dem Hinweis, dass sie nur früher in eine eigene Gattung gestellt worden seien. Das ist an mir komplett vorbeigegangen, aber ich bleibe auch nicht zuletzt deshalb lieber bei den deutschen Namen.
Da mir auch die englischen Trivialnamen in vielen Fällen sehr gefallen, freue ich mich über deren Auflistung im Anhang. Da sieht man dann auch über so einige Tippfehler gern hinweg.
Das Inhaltsverzeichnis der deutschen und wissenschaftlichen Namen hebt Arten, denen eine eigene Beschreibung gewidmet ist fett hervor. Ein sinnvoller Ansatz, den man hätte vervollständigen können, wenn man nur die Seitenzahl der eigentlichen Beschreibung fett gesetzt hätte und die weiteren Nennungen in den Artikeln zu anderen Arten nicht.
Nicht so gut nachvollziehen kann ich mitunter die Beschreibungen der Gerüche und gelegentlich auch die zu Geschmack/Küchentauglichkeit. Das werde ich zum Anlass nehmen, einige meiner Eindrücke nochmals kritisch zu überprüfen, und z.B. den Ockertäubling noch einmal zu probieren, wenn er denn dem von mir geschätzten Fichtenreizker ebenbürtig sein soll.
Die Abschnitte zu den Inhaltsstoffen und deren Wirkungen finde ich interessant, besonders weil ich sonst kaum komprimierten Darstellungen der wissenschaftlichen Arbeiten in diesem Bereich wüsste. Die Quellen sind häufig angegeben. Manchmal ist auch das Fehlen von wissenschaftlichen Erkenntnissen eine hilfreiche Information.
Chemische Strukturformeln können mich nicht schrecken, tragen aber für sich genommen bei mir nur sehr beschränkt zum Erkenntnisgewinn bei.
Nachtrag: In der Einleitung ist folgendes zu lesen: "Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist in Deutschland zudem verboten und kann mit einer Geldbuße geahndet werden." Manchmal wünsche ich mir das zwar kurzfristig, aber mir fehlt der Glaube in diese Aussage (was wiederum das Vertrauen in andere Angaben, für die keine Quellen angeführt sind, nicht unbedingt erhöht). Christoph, kannst du erhellen, auf welche rechtlichen Grundlagen ihr euch da bezieht?