Alles anzeigenMoin,
dann dürftest du nicht mal eines kaufen, was länger als 6 cm ist, um dieses dann durch den öffentlichen Raum nach Hause zu bringen. Auch der Weg aus dem Laden zum Auto und vom Parkplatz nach Hause zählt mit so gesehen. Teppichmesser im Baumarkt, vergiss es. Großes Kochmesser? Brötchenmesser? Axt oder Beil zum Holz machen? Große Spachtel? Bohrer? Schraubendreher? Sägeblätter? Scharfkantige Metallprofile/Leisten? Und wer weiß was alles noch. Rein theoretisch alles geeignet, um jemand zu verletzen.
Mit einer 6cm Klinge nicht möglich? Messer zum Schärfen bringen in ein Fachgeschäft? Letztendlich müßten alle Läden den Verkauf einstellen, weil niemand das aus dem Laden tragen darf.
LG
Daniel
Naja, rein theoretisch macht man sich schon heute strafbar, wenn man im Supermarkt ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge >12 cm kauft und im Einkaufswagen zum Auto transportiert. Streng genommen müsste man das Messer in einem geschlossenen Behälter (z.Bsp. verschließbarer Waffenkoffer) transportieren, da es im öffentlichen Raum nach geltendem Recht als Waffe gilt und nicht anders betrachtet wird, als hätte man eine Pistole im Einkaufswagen
(natürlich setzt das niemand so um, aber rein rechtlich...)
Ich denke nicht, dass wir künftig alle unsere Pilze mit der Nagelschere putzen müssen, weil selbst wenn das Gesetz so kommt, müsste es auch jemand verfolgen - bemerkenswert ist dennoch, dass nach dieser Änderung in der Theorie beispielsweise ein Sportschütze seine "Zuverlässigkeit" und damit seine Waffen verlieren könnte, wenn ihn die Polizei auf einem Waldparkplatz mit einem Schweizer Taschenmesser (Klingenlänge ca. 7cm) beim Schneiden eines Apfels antrifft.
