Die Diskussion ist interessant. Aber die Gretchenfrage, ob und wie giftig der gute alte Grünling wirklich ist, erschließt sich mir nicht. Meine Freundin isst ihn immer noch gern, aber eher selten.
Die vorhin angesprochenen Tierversuche zur Giftigkeit sind etwas genauer als der Blick in die Kristallkugel, mehr aber auch nicht. 95 % aller im Tierversuch erfolgreichen Substanzen scheitern in der klinischen Phase. Kann ein Pilzkundiger mir Forums-grünling einen Tip geben, der zu meiner Erhellung beiträgt?
Beiträge von Wutzi
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Und den würde ich dir glatt mal so bestätigen Wutzi - Luzie. Fichtenzapfenrüblinghttp://www.pilzforum.eu/board/…Fichtenzapfenr%C3%BCbling
Vor 4 Jahren war der auch für mich noch fragwürdig.

LG, Markus
Genau. Dass das ein Fichtenzapfenrübling ist, erkennt man außerdem unschwer an dem namensgebenden Zapfen hinter dem Pilz.
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Danke für die nette Aufnahme im Forum. Letzte Anmerkung zum Rauchen: Mir raucht gerade der Nichtraucherkopf- Wenn mir jemand erklärt, wie es geht würde Euch ich meinen aktuellen Riesenpilz hochladen. Ich finde nur gerade nicht den richtigen Button.
Du gefällst mir - scrolle mal etwas nach unten - "Neues Attachment" ... "hinzufügen" ... "einfügen"
guck an, so geht das.

voilà , da isser. Reicht für ein Festmahl. Waldbummler meinte es könnte ein Fichtenzapfenrübling sein. Google findet das auch. Und ich kenne jetzt einen mehr.
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Danke für die nette Aufnahme im Forum. Letzte Anmerkung zum Rauchen: Mir raucht gerade der Nichtraucherkopf- Wenn mir jemand erklärt, wie es geht würde Euch ich meinen aktuellen Riesenpilz hochladen. Ich finde nur gerade nicht den richtigen Button.
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Gut gemeint ist nicht immer gut. Aber vielleicht steckt hinter dem Rauchverbot irgend eine versicherungstechnische Spitzfindigkeit. Aber auch dafür müsste der Raucher, der den Waldbrand verursacht hat, erst mal erwischt werden.Hallo Wutzi,
schön, dass du auch mal einen Beitrag schreibst. Bist ja schon seit 2015 angemeldet.
Eine versicherungstechnische Sptzfindigkeit steckt sicher nicht dahinter. Haftbarmachung ist Zivilrecht. Zivilrecht ist Urwaldrecht.
Darum geht es hier aber nicht zunächst. Hier ist öffentliches Recht angesprochen. Bundesgesetze, Landesgesetze, Verordnungen,
Behördliche regionale Erlasse, usw. Haftungsrechtliches erfolgt ggf. erst später. (Also wenn der Wald abgefackelt ist. Für das Rauchen
im Wald, ohne dass irgendwas passiert ist, darfst du sofort bezahlen. Natürlich bargeldlos. Der Beamte könnte ja korrupt sein. Sorry,
ich schreibe mal Klartext)LG, Markus
Ist sozusagen der erste Testkommentar. Hatte meine Zugangsdaten verbummelt. Meine Überlegung war, wenn du jemanden strafrechtlich an der Backe hast, bist Du zivilrechtlich auf der sicheren Seite, zugegeben weit hergeholt.
Jetzt hab ich Zeit für Pilze und jetzt geht die Luzie ab, versprochen. Seit ein paar Tagen ist der Schnee weg und schon habe ich einen Pilz gefunden.
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Gut gemeint ist nicht immer gut. Aber vielleicht steckt hinter dem Rauchverbot irgend eine versicherungstechnische Spitzfindigkeit. Aber auch dafür müsste der Raucher, der den Waldbrand verursacht hat, erst mal erwischt werden.
