Hallo Gerd !
anstatt :
"Hallo Brutus,
auch dort wird gar niemand, und da bin ich mir ganz und absolut sicher, via Internet eine Verzehrfreigabe losgelassen haben. "
hätte ich schreiben sollen :
"Hallo Brutus,
auch dort wird kein Pilzberater oder Pilzsachverständiger, und da bin ich mir ganz und absolut sicher, via Internet eine Verzehrfreigabe losgelassen haben."
Danke für das praxisnahe Beispiel, wie es tatsächlich ablaufen kann.
@ Oehrling :
Hallo Stephan !
Ich habe mir heute sehr viele Gedanken gemacht, was und in welchem Umfang ich dazu noch etwas schreibe.
Ich fasse es ganz kurz. Auf konkrete Fragen oder Feststellungen gehe ich bei Bedarf gerne auch noch mal ein.
Aber ganz so locker sehe ich es eben nicht.
Ein Pilzsachverständiger der DGfM hat durchaus eine Garantenstellung.
Daraus könnte sich in der Praxis im schlimmsten Fall tatsächlich ein Begehen durch Unterlassen ergeben. Nämlich durch die unterlassene sorgfältige Prüfung eines Fundes, weil diese nur teilweise via Internet möglich war. Unterlassen wäre dabei die gebotene Sorgfalt bei der Bestimmung, die einem Pilzberater/Pilzsachverständigen aufgrund seiner Sachkenntnis bewusst sein muss. Das war die strafrechtliche Seite in Kurzform. (Darüber könnte man Bände schreiben....)
Die zivilrechtliche Folgerung wäre das haftungsrechtliche Geschehen.
(Das übrigens von dir ins Spiel gebracht wurde)
Da die DGfM ein e.V. und damit eine juristische Person ist, haftet diese als solche aufgrund gesetzmäßiger Vorgaben für Fehlschläge einzelner Mitglieder. (Es gibt also keine besondere Haftpflichtversicherung jedes einzelnen Mitglieds)
Darüber hinaus und um bei einer korrekten Wortwahl zu bleiben :
"Essensfreigabe" ist ohnehin der falsche Begriff, da der Gesetzgeber nicht vorschreibt, dass sich jemand eine Essensfreigabe einholen muss, bevor er Selbstgefundenes verzehrt.
Die Essensfreigabe ist doch etwas freiwillig Auferlegtes innerhalb einer Gemeinschaft, die im Wesentlichen das gleiche Ziel verfolgt.
Dabei wird von allen in der Gemeinschaft beachtet, dass niemand zu Schaden kommt, weil er ungenießbare, leicht unverträgliche bis hin zu giftigen oder gar tödlichen Fruchtkörpern verspeist.
Deswegen auch von vielen, (noch) nicht den Status eines Pilzberaters / Pilzsachverständigen der DGfM der stetige Hinweis, dass es im Forum keine Verzehrfreigabe gibt.
Die Pilzberater / Pilzsachverständigen (der DGfM) tun sich gut daran, es so zu halten wie bisher. Aktive Teilnahme an der Bestimmung, aber der stetige Hinweis auf die nicht mögliche Freigabe zum Verzehr, weil der / die Fruchtkörper nicht persönlich begutachtet werden können, und damit der Ausschluss der Bestimmung zur Verzehrfreigabe via Internet.
Diese Thematik, wurde m.E. bisher sehr gut im Forum gehandelt.
Was sich dann wer, in Eigenverantwortung letztendlich einverleibt, bleibt wie du schreibst, jedem selbst überlassen.
Viele Grüße,
Markus