Hallo Digitalray !
Ich weiß sehr wohl von was ich schreibe.
Sicher wird eine Antwort nicht alle Möglichkeiten und Sachverhalte aufzeigen und auch niemals abschließend sein können. Ich habe hier auch nicht vor, einen Aufsatz über das Betäubungsmittelrecht zu schreiben.
Du hast es übrigens geschafft, einen Sachverhalt nachzuschieben, welcher eine Ausnahmesituation darstellt und welcher so bislang nicht im Raum stand.
Das Herumreichen eines Joints in der Kifferrunde stellt eben diese Ausnahme dar.
Werfe mal einen Blick in >> § 29 a BtmG <<.
(Seite des BMJ) Stichwort "überlassen zum unmittelbaren Verbrauch".
Auch daran wurde seitens des Gesetzgebers gedacht.
Verlasse Dich bitte nicht auf einzelne Beiträge im Juraforum. Löst man sie aus dem Gesamtsachverhalt heraus, wirken sie oft rechtsfehlerbehaftet.
Allerdings arbeitet man sich in die Materie auch nicht nebenher ein. sonst könnte man einige Berufsgruppen streichen.
Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass es keine Möglichkeit gibt, sich illegal Stoffe zu beschaffen, welche unter das BtmG fallen, diese zu besitzen oder zu konsumieren ohne gegen das BtmG zu verstoßen und möglicherweise noch andere Straftaten (z.B. StGB) zu begehen. Je nach Konstellation bleibt immer etwas strafrechtlich Relevantes stehen.
Alles andere ist eigentlich gesagt und an einer weiteren Fortführung der Diskussion bin ich an dieser Stelle nicht interessiert.
Evtl. ein anderes Mal wieder.
Dir wünsche ich noch einen schönen Abend und sende einen freundlichen Gruß mit,
Markus