Danke, aber das reicht nicht! #NoUploadFilter

Danke, aber das reicht nicht! #NoUploadFilter

By John Weitzmann

2. Mai 2018


Im Koalitionsvertrag wurden Upload-Filter noch als „unverhältnismäßig“ abgelehnt, jetzt setzt die Bundesregierung das Gegenteil im Rat der EU in die Tat um. Das Ergebnis könnte der Meinungsäußerungsfreiheit der Menschen über Jahrzehnte schweren Schaden zufügen. Dies ist auch deine Chance, dir bei der Regierung Gehör zu verschaffen: Upload-Filter nein danke!




Auf EU-Ebene wird derzeit an entscheidenden Grundregeln des Netzes herumgedoktert. Obwohl es sinnvolle Alternativvorschläge gibt, befürwortet die neue Bundesregierung dabei weiterhin Upload-Filter – entgegen ihrem Koalitionsvertrag. Für einige erwünschte Arten von Plattformen soll es Ausnahmen geben, auch für die Wikipedia. Doch das Freie Wissen ist nicht auf Online-Enzyklopädien beschränkt. Darum sagen wir: Danke, aber eine Wikipedia-Ausnahme reicht nicht! Die Bundesregierung muss ihre Zusage einhalten und Upload-Filter insgesamt ablehnen.

Wer unmittelbar etwas tun möchte, sollte sich die Hintergründe hier durchlesen und dann entweder die verlinkten Tweets retweeten, diese Seite anderweitig über soziale Medien teilen oder das Politik-Team von Wikimedia Deutschland direkt kontaktieren. Wir bieten weitere Hintergrundinfos und auch Unterstützung etwa für Anrufe bei Ministerien oder Abgeordneten. Unser Hashtag zum Thema ist #NoUploadFilter

Zwei EU-Institutionen, das Europaparlament und der Rat der EU, verhandeln derzeit eine Gesetzesreform, die die Zukunft des Internets entscheidend mitprägen wird. Es geht um das Urheberrecht und darum, wie weit seine Durchsetzung im Netz gehen darf. Kern der Reform und des seit über 18 Monaten andauernden Streits um sie ist der Artikel 13. Er soll zukünftig regeln, wann Plattformen für Urheberrechtsverletzungen haften müssen, die nicht sie selbst, sondern ihre Nutzenden durch unzulässige Uploads angestoßen haben.

Der Zankapfel mit der Unglückszahl

Artikel 13 sieht vor, dass Plattformen nur dann haftungsfrei ausgehen, wenn sie über technische Filter sicherstellen, dass ihre Nutzenden urheberrechtsverletzendes Material gar nicht erst hochladen können. Egal ob Text, Bild oder Videobeitrag, sämtliche Inhalte sollen bereits vor dem Hochladen (Upload) auf vermeintliche Urheberrechtsverletzungen geprüft und solche, die als potenziell rechtsverletzend maschinell erkannt werden, blockiert werden.

Begründet wird die Filterungsidee von ihren Befürwortern damit, dass Plattformen sich bisher zu oft hinter der Verantwortung ihrer Nutzenden versteckten, zugleich aber durch die rechtswidrig hochgeladenen Bilder, Filme, Songs etc. Profite machten, die sie dann auch noch zu wenig mit Urheberinnen und Rechteinhabern teilten.

Kritisiert wird die Filterungsidee zugleich von vielen Seiten sehr scharf, weil sie zu einer gesetzlich verordneten Vorfilterung des Sharing, Posting und Kommentierens im gesamten Internet führen würde – zunächst nur zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen, aber natürlich ausbaubar in alle erdenklichen Bereiche. Autoritäre Regime weltweit schauen bereits interessiert nach Europa, um sich da eventuell ein Vorbild zu nehmen.

Die Bundesregierung hat eine klare Anti-Filter-Mission … eigentlich

Deutschland hat beim Thema Urheberrechtsgesetzgebung traditionell großes Gewicht in Europa. Die neue Bundesregierung, die Deutschland im Rat der EU vertritt, hat bei der umstrittenen Reform laut Koalitionsvertrag den glasklaren Auftrag, Upload-Filter abzulehnen. Sie handelt aber bislang nicht nach diesem Auftrag, sondern versucht, den festgefahrenen Gesetzgebungsprozess mittels Formelkompromissen zu retten.

Wir wenden uns deswegen noch einmal sehr besorgt an die neue Bundesregierung und fordern sie auch per Banner in der deutschsprachigen Wikipedia dazu auf, sich an ihre Zusage zu halten. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD werden Upload-Filter – also eine für alle Online-Plattformen verpflichtende Vorfilterung von Nutzer-Uploads auf eventuelle Urheberrechtsverletzungen – ausdrücklich als unverhältnismäßiges Mittel abgelehnt.

Wörtlich heißt es in den Zeilen 2212 bis 2214 des Koalitionsvertrages:

Zitat
Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern
hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu „filtern“, lehnen
wir als unverhältnismäßig ab.

Der momentane Ansatz der Bundesregierung im Rat der EU dagegen ist, Upload-Filterpflichten grundsätzlich doch zu befürworten, zugleich aber zu versuchen, möglichst sinnvolle Ausnahmen vorzusehen.

Danke, aber nein Danke! Eine Sonderausnahme für Wikipedia ist nicht genug

Auch für die Wikipedia soll es eine Ausnahme von den Filterpflichten geben, oder allgemeiner gesprochen: Für nicht-kommerzielle Online-Enzyklopädien. Das ist erkennbar gut gemeint, aber es ändert nichts daran, dass die netzweite Vorfilterung aller Uploads zu weit geht und eine Wikipedia-Ausnahme nicht einmal dazu ausreicht, das, was wir „Freies Wissen“ nennen, vor den Folgen der Filterung zu schützen.

Das liegt daran, dass das Freie Wissen nicht an den Server-Grenzen der Wikipedia endet. Schon Wikimedia Commons, das Medienarchiv der Wikipedia, ist eine eigenständige weitere Plattform, die auch für andere Projekte als die Wikipedia extrem wichtig ist. Auch Wikimedia Commons müsste daher irgendwie ausgenommen werden, wird aber weder von der Wikipedia-Ausnahme noch sicher durch eine weitere der angedachten Ausnahmen erfasst, die nicht-kommerzielle Repositorien mit Bildungsauftrag schützen soll:

Zwar ist Wikimedia Commons eine nicht-kommerzielle Plattform, aber alle dortigen Bilder, Videos, Buch-Scans, Musikstücke und mehr sind unter Lizenzen wie CC BY oder CC BY-SA und damit auch für kommerzielle Nutzung freigegeben. Ein Gericht könnte das dahingehend interpretieren, dass Wikimedia Commons im Wettbewerb etwa mit kommerziellen Foto-Plattformen steht und in Sachen Filterpflichten deshalb als kommerzielle Plattform anzusehen sei.

Auch mit dem „Bildungsauftrag“ ist es so eine Sache bei Wikimedia Commons. Einige würden wahrscheinlich schon bestreiten, dass Wikimedia Commons überhaupt Bildung als Auftrag hat. Ganz sicher aber ist Bildung nicht ihr hauptsächlicher oder gar einziger Auftrag. Auch hier droht also Einstufung als filterungspflichtige Plattform, wenn die Reform in der Weise durchgeht, wie Deutschland sie im Rat der EU derzeit vertritt.

Kein Freies Wissen ohne freien Austausch im Netz

Doch das Problem ist noch deutlich größer als Wikipedia und Wikimedia Commons: Freies Wissen setzt möglichst freien Austausch darüber voraus, was richtig und relevant ist und was nicht. Dieser Austausch findet zwar auch auf den Diskussionsseiten der Wikipedia statt, größtenteils aber ganz woanders, nämlich überall dort, wo sich Menschen auf Plattformen miteinander thematisch austauschen. Wer dort gesetzliche Dämpfer erzwingt, etwa über generelle Upload-Filterpflichten, der trifft unweigerlich auch das Freie Wissen:

Wenn Menschen sich ihre Meinungen nicht mehr anhand auch von teils urheberrechtlich geschütztem Material bilden können, weil sie damit immer wieder in Filtern hängen bleiben und sich erst über Beschwerde-Funktionen der Plattformen Gehör verschaffen können, ist der freie geistige Austausch als wichtige Voraussetzung für Meinungsbildung und Wissenssammlung empfindlich gestört. So gesehen ist jeder Angriff auf das Grundrecht der Meinungs(äußerungs)freiheit zugleich ein Angriff auf das Freie Wissen.

Das ist der Grund, warum wir uns hier trotz einer angedachten Wikipedia-Ausnahme dafür einsetzen, die gesetzgeberischen Hände zu lassen von Filterungszwang oder sonstiger „Präventivdurchsetzung“ von Urheberrechten. Automaten können die Umstände des Nutzung eines Bildes als Meme, Parodie oder Zitat eben nicht erkennen. Und die Firmen, die solche Filter einsetzen, wären wirtschaftlich gesehen dumm, wenn sie nicht lieber zuviel ausfiltern lassen als zu wenig.

Auf absehbare Zeit können nur Menschen verantwortungsvoll entscheiden, was rechtmäßig online steht und was nicht. Filter als Technologie können sinnvoll sein, wo sie Menschen dabei unterstützen, problematische Inhalte auf Plattformen zu finden und – nachträglich wohlgemerkt – zu entfernen, sofern wirklich eine Rechtsverletzung vorliegt. Auch die Communitys der Wikimedia-Projekte, die für ihren gewissenhaften Umgang mit Inhalten von vielen als Vorbild gesehen werden, nutzen automatische Hilfsmittel bei ihrer Arbeit, aber eben auch nur als das.

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Filtertüten-Verteilaktion beim SPD-Parteitag am 7.12.2017. Foto: Christian Schneider, CC BY-SA 4.0

Darum propagieren wir seit fast zwei Jahren: Community kann Kontext, Filter nicht. Und wir sind nicht allein. Es häufen sich die offenen Briefe und Appelle aus allen Richtungen, die die Politik auffordern, die Filterungsideen fallen zu lassen.

API-Verpflichtungen als bessere Alternative

Die Politik will Kreativen und Verwertern über Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform mehr vom Kuchen der dominanten Netz-Giganten wie YouTube/Google, Facebook & Co. zukommen lassen. Dazu ist zu sagen: Um marktdominante Unternehmen zu fairem Handeln zu zwingen, ist zwar eigentlich das Kartell- und Wettbewerbsrecht da, aber selbst wenn man es unbedingt über das Urheberrecht machen möchte, gäbe es besser Alternativen als Filterungspflichten, sogar technische.

So könnten Plattformen statt zur massenhaften Filterung dazu verpflichtet werden, standardisierte Schnittstellen (APIs) für Urheberinnen und Rechteinhaber zur Verfügung zu stellen. Über diese Schnittstellen hätten die Kreativen bzw. die Verwerter kreativer Werke einen Sonderzugang zum Inneren der Plattformen und könnten ihre eigenen Inhalte leichter aufspüren und ggf. als aus ihrer Sicht rechtsverletzend hochgeladen kennzeichnen.

Dagegen sind Filterpflichten für alle Plattformen, die Uploads zulassen – wie der Koalitionsvertrag es treffend ausdrückt – unverhältnismäßig. Eine weitere Verbesserung der Durchsetzung des Urheberrechts muss da eine Grenze haben, wo Meinungsäußerung, Austausch und Freies Wissen spürbar beeinträchtigt sind. Das sehen nicht nur wir so.

Fast alle sagen: Lasst Filter aus dem Spiel!

Der neuerliche offene Brief zur Verhinderung von Upload-Filterpflichten per Gesetz stammt von Forschungseinrichtungen aus ganz Europa, darunter das renommierte Institut für Informationsrecht in Amsterdam und das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb in München. Der Text ist bereits eindeutig betitelt mit „Die Urheberrechtsreform ist dabei, zu versagen“ (frei übersetzt, Original auf Englisch):

Offener Brief vom 26. April 2018 – „The Copyright Directive is failing“

Es ist bereits der zweite Brandbrief dieser Art, der erste stammt aus dem Februar 2017.

Fraktionsübergreifend haben sich auch Europaabgeordnete der Kritik an der Richtung angeschlossen, die die EU-Urheberrechtsreform inzwischen genommen hat. Entstanden ist folgendes Video:

Auf Twitter reißt die Kette retweetbarer Aufrufe nicht ab. Der Aufruf an Europaabgeordnete, dem auch das Verkehrsschild mit dem durchgestrichenen „Art. 13“ entnommen ist, stammt von „European Digital Rights“ (EDRi), dem Dachverband der netzbezogenen Bürgerrechtsorganisationen Europas, dem auch Wikimedia Deutschland angehört. Weitere gibt es beispielsweise hier von den Betreibern der Code-Sharing-Plattform GitHub, die ebenfalls von Filtern betroffen wäre, und hier von Wikimedia Deutschland selbst.

Edri_stop.jpg

Noch während der Koalitionsbildung in Berlin haben wir zudem mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband, dem Verband Bitkom und weiteren Organisationen ebenfalls einen offenen Brief an die Politik gerichtet:

Offener Brief an den zuständigen Berichterstatter im Europaparlament, Axel Voss (CDU) vom 27. Februar 2018 – „Europäische Upload-Filter-Regelung verhindern“

Zu diesem offenen Brief gab es auch einen Blogbeitrag und eine Podiumsdiskussion aus unserer Reihe „Monsters of Law“.

Die Verbraucherschützer haben immer wieder mit Nachdruck gefordert, weder direkt Filterpflichten einzuführen noch indirekt die Haftungsregeln so zu verschärfen, dass sie nur mittels massenhafter Filterung einzuhalten sind:

Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes vom 16. April 2018 – „Keine Upload-Filter durch die Hintertür!“

Wer sich passenderweise mit Memes zum Thema EU-Urheberrechtsreform äußern möchte, findet einige davon etwa auf whatthevoss.eu, einer Tumblr-Seite, die dem verantwortlichen Berichterstatter im Europaparlament MdEP Axel Voss (CDU) gewidmet ist. Dort können natürlich auch neue Memes gepostet werden – so lange das noch ungefiltert möglich ist.

Einen guten Überblick zur Kritik an der EU-Urheberrechtsreform gibt es auch in der Artikelreihe „Copyright Update“ von Leonhard Dobusch bei netzpolitik.org, etwa Folge 3.

Wir fordern ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zum Koalitionsvertrag und zu den Freiheiten der Nutzenden. Upload-Filter sind nicht die Lösung!

Verschaffe auch du dir Gehör! Nutze den Hashtag #NoUploadFilter auf deinen Social-Media-Kanälen.

Kommentare 3

  • Danke!

    Ich war schon so frech mich einfach mal unkorrekt zu verhalten indem ich mein Avatar ausgetauscht habe damit die kleine Welt um mich vielleicht dadurch aufmerksam wird ... und nun bringst du doch tatsächlich selber diesen Aufruf.

    Super!

    • Inzwischen ist der Upload-Filter fast durchgesetzt worden.

      Die digitalisierte und somit anonyme Abstimmung im Rechtsausschuß hat die Fußball-WM schön genutzt um unbemerkt die Zensur im Internet durchzuwinken. Danke, Günther Oettinger!

      Nun kommt voraussichtlich nur noch eine Abstimmung und wir sind schön am Arsch. Was kommt eigentlich danach? Eine Behörde die Staatsunhörige sichtet und diese dann ... beschützend an die Hand nimmt??? *Hier denke man sich einen Smilie der sicherlich keinen Bock hat mit Champagner anzustoßen (um es mal freundlich auszudrücken)

    • Echt traurig was da läuft. In Zukunft wird man echt aufpassen müssen was man schreibt und selbst wenn, stehst mit einem Bein schon im Gefängnis.

      Wo bitte soll das hinführen, was ist aus freier Meinungsäußerung geworden, alles für den Arsch?